
Streupflicht in Hannover: Was Eigentümer wissen müssen
Jedes Jahr stellt der erste Frost Eigentümer und Hausverwaltungen vor dieselbe Frage: Bis wann muss geräumt sein, welche Flächen betrifft das — und wer haftet, wenn doch etwas passiert? In Hannover gilt die Niedersächsische Straßenreinigungssatzung in Verbindung mit der jeweiligen Ortssatzung. Hier die wichtigsten Punkte in der Übersicht.
Räum- und Streupflicht in Hannover: die Grundregeln
Die Pflicht zur Schneeräumung und Glättebekämpfung liegt in Hannover grundsätzlich bei der Stadt — wird aber per Satzung auf die Anlieger (Grundstückseigentümer bzw. deren Bevollmächtigte) übertragen. Das bedeutet:
- Gehwege vor Ihrem Grundstück müssen von Schnee geräumt und bei Glätte gestreut werden.
- Streumittel: Abstumpfende Mittel wie Sand, Splitt oder Granulat sind erlaubt. Salz darf in Hannover nur in Ausnahmefällen (extreme Glätte, die mit anderen Mitteln nicht zu beherrschen ist) eingesetzt werden — achten Sie auf die aktuelle Satzungslage.
- Breite: Der geräumte Streifen muss mindestens 1 Meter breit sein, damit zwei Personen aneinander vorbeikommen.
Wann muss geräumt sein?
Die genauen Zeiten sind in der Stadtreinigungssatzung geregelt:
- Werktags: bis 7:00 Uhr
- Sonn- und Feiertags: bis 9:00 Uhr
- Nachts anfallender Schnee muss nicht sofort beseitigt werden — es gilt der nächste Räumzeitpunkt.
Wichtig: Die Pflicht besteht nicht nur einmalig, sondern auch wiederholt bei andauerndem Schneefall oder Glätte tagsüber.
Wer haftet bei einem Sturz?
Kommt ein Fußgänger zu Fall, weil nicht oder unzureichend geräumt wurde, haften Sie als Eigentümer persönlich auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Die Gerichte prüfen dabei, ob die Räum- und Streupflicht zum Zeitpunkt des Unfalls erfüllt war.
Eine sorgfältige Dokumentation — Uhrzeit der Räumung, eingesetztes Streumittel, Wetterlage — kann im Streitfall entscheidend sein. Wer einen professionellen Winterdienst beauftragt, sollte darauf bestehen, dass dieser Tätigkeitsberichte führt.
Wann lohnt sich ein professioneller Winterdienst?
Für Hausverwaltungen mit mehreren Objekten ist die Eigenorganisation des Winterdienstes oft nicht praktikabel: Wer ist um 6:30 Uhr bei Schneefall sicher am Objekt? A. E. Knop Gebäudereinigung übernimmt den Winterdienst mit festen Reaktionszeiten, Schichtplänen und schriftlichen Nachweisen — damit Sie im Schadenfall abgesichert sind.
Sprechen Sie uns gerne an — wir erstellen Ihnen ein auf Ihre Objekte abgestimmtes Angebot.
