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Leistungsverzeichnis und Angebotsunterlagen als Grundlage einer vergleichbaren Reinigungsausschreibung
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Ratgeber

Reinigung ausschreiben: So vergleichen Sie Angebote richtig

Wie ein einheitliches Leistungsverzeichnis Angebote für Gebäudereinigung vergleichbar macht, welche Eignungs- und Zuschlagskriterien zählen und welche Fallstricke bei Dumping-Angeboten entstehen.

Ratgeber

Wie ein einheitliches Leistungsverzeichnis Angebote für Gebäudereinigung vergleichbar macht, welche Eignungs- und Zuschlagskriterien zählen und welche Fallstricke bei Dumping-Angeboten entstehen.

Ohne ein einheitliches Leistungsverzeichnis kalkulieren Anbieter unterschiedliche Leistungen zu unterschiedlichen Preisen, und die Angebote sind dann nicht wirklich vergleichbar. Dieser Ratgeber zeigt, was in ein Leistungsverzeichnis für Gebäudereinigung gehört, welche Eignungs- und Zuschlagskriterien Angebote fair vergleichbar machen und welche Fallstricke bei der Vergabe häufig übersehen werden.

Im Überblick

Darum geht es hier

  • check_circle Leistungsverzeichnis
  • check_circle Eignung & Zuschlag
  • check_circle Fallstricke
  • check_circle Preis vs. Qualität
Leistungsverzeichnis

Was gehört in ein Leistungsverzeichnis für Gebäudereinigung

Das Leistungsverzeichnis (LV) ist die Grundlage jeder vergleichbaren Ausschreibung. Es beschreibt Fläche, Reinigungsart, Intervall und Qualitätsanforderung so genau, dass jeder Bieter dieselbe Leistung kalkuliert.

BestandteilInhalt
Raumbuch / FlächenaufmaßRäume, m², Bodenbelag, Nutzungsart je Einheit
Reinigungsintervalltäglich, wöchentlich, 14-tägig, nach Bedarf
LeistungspositionenUnterhaltsreinigung, Glasreinigung, Sonderreinigung getrennt aufführen
QualitätsanforderungReinigungsklasse bzw. Ergebnisbeschreibung je Fläche
NachweispflichtenTariftreueerklärung, Reinigungsprotokoll, Ansprechpartner
VertragsrahmenLaufzeit, Kündigungsfrist, Preisanpassungsklausel

Die RAL Gütegemeinschaft Gebäudereinigung e.V. stellt ein anerkanntes Muster-Leistungsverzeichnis bereit. Wer sich daran orientiert, spart eigene Definitionsarbeit und stellt sicher, dass Positionen branchenüblich benannt sind, was spätere Bieterfragen reduziert.

Rechtlich handelt es sich bei einem Reinigungsvertrag in aller Regel um einen Dienstvertrag nach § 611 BGB, nicht um einen Werkvertrag mit Erfolgsgarantie. Das ist relevant für Kündigungsfristen und dafür, was im Streitfall überhaupt geschuldet ist: sorgfältige Ausführung, nicht ein garantiertes Ergebnis.

Ein vollständiges Leistungsverzeichnis mit Raumbuch, Intervall, Qualitätsanforderung und Nachweispflichten ist die Voraussetzung dafür, dass Angebote überhaupt gegenübergestellt werden können.
Raumbuch und Flächenaufmaß als Bestandteil eines vollständigen Leistungsverzeichnisses
Ausgangslage

Warum eine strukturierte Ausschreibung bei der Vergabe entscheidet

Ohne ein einheitliches Leistungsverzeichnis kalkulieren Anbieter unterschiedliche Leistungen zu unterschiedlichen Preisen. Die Angebote sind dann nicht vergleichbar, auch wenn die Endsummen ähnlich aussehen. Erst wenn alle Bieter dieselben Flächen, Intervalle und Anforderungen zugrunde legen, zeigt der Preisvergleich, wer wirklich günstiger oder besser ist.

Für private Auftraggeber (WEG, Hausverwaltung, Gewerbebetrieb) ist eine Ausschreibung formfrei gestaltbar. Öffentliche Auftraggeber sind an das Vergaberecht (GWB, VgV bzw. UVgO je nach Auftragswert) gebunden; dieser Beitrag richtet sich an die private und gewerbliche Vergabepraxis.

Vergleich mehrerer Reinigungsangebote anhand eines einheitlichen Leistungsverzeichnisses
Bewertungskriterien

Welche Kriterien Angebote wirklich vergleichbar machen

Angebote werden über zwei getrennte Kriteriengruppen bewertet: Eignung des Anbieters und Zuschlag auf das konkrete Angebot. Wer beides vermischt, bekommt keine belastbare Entscheidung.

Eignungskriterien prüfen, ob ein Anbieter den Auftrag überhaupt zuverlässig ausführen kann: Referenzen zu vergleichbaren Objekten, Nachweis der Berufshaftpflicht, Anzahl fester Mitarbeiter, Umgang mit Urlaubs- und Krankheitsvertretung. Zuschlagskriterien bewerten dann das konkrete Angebot, meist mit einer transparenten Gewichtung, zum Beispiel 60 % Preis und 40 % Qualität. Qualitative Punkte lassen sich etwa über ein kurzes Konzept zur Qualitätssicherung und zum Beschwerdemanagement abfragen.

Wichtig für die Nachvollziehbarkeit: Jedes Zuschlagskriterium muss einen sachlichen Bezug zum Auftragsgegenstand haben und aus der Leistungsbeschreibung ableitbar sein. Ein Kriterium wie “Sympathie im Erstgespräch” ist kein belastbares Zuschlagskriterium.

Bewertung von Eignungs- und Zuschlagskriterien bei eingegangenen Reinigungsangeboten
Fallstricke

Welche Fallstricke bei der Ausschreibung häufig übersehen werden

Der häufigste Fehler ist ein zu knapp kalkuliertes Angebot, das auf dem Papier vollständig wirkt, in der Praxis aber nicht zu leisten ist. Typische Warnsignale:

  • Angesetzte Leistungszahlen (m² pro Stunde) liegen deutlich über dem, was mit dem beschriebenen Bodenbelag und Mobiliar realistisch ist.
  • Der Stundenverrechnungssatz liegt unter dem, was sich aus Tariflohn, Sozialabgaben, Material und Verwaltung rechnerisch ergibt.
  • Es fehlt eine Tariftreueerklärung oder ein Nachweis, dass der tarifliche Mindestlohn für das Gebäudereinigerhandwerk tatsächlich gezahlt wird.
  • Referenzen sind vage oder nicht überprüfbar, es gibt keinen benennbaren Ansprechpartner für das eigene Objekt.
  • Es werden auffällig viele Bieterfragen zu denselben Positionen gestellt: ein Hinweis, dass die Leistungsbeschreibung selbst zu unklar ist, um seriös zu kalkulieren.

Ein weiterer Punkt, der leicht übersehen wird: Das Gebäudereinigerhandwerk ist in Anlage B1 der Handwerksordnung als zulassungsfreies Handwerk gelistet. Ein Meisterbrief ist für die selbstständige Ausübung nicht vorgeschrieben. Ein fehlender Meistertitel ist also kein Ausschlusskriterium; entscheidend sind stattdessen Referenzen, Fachkunde und nachweisbare Qualitätssicherung.

Grenzen der formalen Ausschreibung: Für ein einzelnes Treppenhaus, eine kleine WEG oder eine einmalige Bauendreinigung ist ein vollständiges Leistungsverzeichnis mit förmlicher Ausschreibung unverhältnismäßig aufwendig. Hier reicht in der Praxis meist ein direkter Vergleich von zwei bis drei Vor-Ort-Angeboten mit klar benannten Eckdaten wie Fläche, Intervall und Sonderleistungen. Eine förmliche Ausschreibung lohnt sich vor allem ab mehreren Objekten, wiederkehrenden Leistungen oder wenn mehrere Entscheider das Ergebnis nachvollziehbar dokumentiert brauchen.

Prüfung eines Reinigungsangebots auf realistische Kalkulation und Tariftreue
Preis & Qualität

Wie Preis und Qualität fair gegeneinander gewichtet werden

Der reine Tariflohn ist die Untergrenze der Kalkulation, nicht der Endpreis. Der Rahmentarifvertrag für das Gebäudereinigerhandwerk (IG BAU/BIV) legt für Lohngruppe 1 (Innen- und Unterhaltsreinigung) ab 01.01.2026 einen Mindestlohn von 15,00 €/Stunde fest, für Lohngruppe 6 (Glas- und Fassadenreinigung) 18,40 €/Stunde. Darauf kommen Sozialabgaben, Maschinen- und Materialkosten, Verwaltungsaufwand und eine Gewinnmarge, bevor der Stundenverrechnungssatz feststeht.

Nach mehreren 2026 veröffentlichten branchenüblichen Kalkulationsrichtwerten (u. a. Kalkulationsrechner und Fachportale der Gebäudereinigung) bewegt sich der Stundenverrechnungssatz für Unterhaltsreinigung in Deutschland überwiegend zwischen rund 25 und 40 € netto, abhängig von Region, Objektgröße und Zusatzleistungen. Diese Werte sind Orientierung, keine amtliche Festlegung. Als grobe Plausibilitätsprüfung gilt: Ein Angebot deutlich unter dem tariflichen Mindestlohn zuzüglich Nebenkosten lässt sich rechnerisch kaum seriös darstellen und sollte konkret hinterfragt werden, bevor der Preis als Hauptargument zählt.

A.E. Knop legt in der Region Hannover nach einem kostenlosen Vor-Ort-Termin ein schriftliches Festpreis-Angebot mit vollständigem Leistungsverzeichnis vor, ohne versteckte Kosten oder lange Vertragsbindung. Feste Preise für ein konkretes Objekt lassen sich grundsätzlich erst nach Besichtigung seriös nennen, nicht pauschal im Vorfeld.

Festpreis-Angebot nach Vor-Ort-Termin als fairer Ausgleich zwischen Preis und Qualität
Fazit

So führt die Ausschreibung zum passenden Reinigungspartner

Ein vergleichbares Leistungsverzeichnis, getrennte Eignungs- und Zuschlagskriterien sowie eine Plausibilitätsprüfung des Preises anhand von Tariflohn und Marktspanne verhindern die häufigsten Fehlvergaben. Wer diese drei Punkte vor der Angebotsanfrage klärt, bekommt Angebote, die sich tatsächlich gegenüberstellen lassen, statt drei unterschiedliche Leistungsversprechen zu einem scheinbar günstigen Preis.

Unterzeichnetes Leistungsverzeichnis als Abschluss einer sauber verglichenen Ausschreibung
Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Ausschreibung von Reinigungsleistungen

Wie schreibt man eine Gebäudereinigung aus? add
Mit einem Leistungsverzeichnis, das Fläche, Intervall und Qualitätsanforderung eindeutig beschreibt, plus klar benannten Eignungs- und Zuschlagskriterien für die Bewertung der Angebote.
Was muss in ein Leistungsverzeichnis für Reinigung? add
Raumbuch mit Flächenangaben, Reinigungsintervall je Bereich, getrennte Leistungspositionen, Qualitätsanforderung und Nachweispflichten wie Tariftreueerklärung und Reinigungsprotokoll.
Wie vergleicht man Reinigungsangebote fair? add
Nur Angebote auf Basis desselben Leistungsverzeichnisses vergleichen und Preis sowie Qualitätskriterien getrennt und transparent gewichten, zum Beispiel 60 zu 40.
Braucht ein Gebäudereiniger einen Meisterbrief? add
Nein. Das Gebäudereinigerhandwerk ist ein zulassungsfreies Handwerk nach Anlage B1 der Handwerksordnung, ein Meisterbrief ist keine Voraussetzung für die selbstständige Tätigkeit.
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