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Ratgeber

Reinigungsfirma wechseln: Ablauf, Übergabe und Fallstricke

Woran ein nötiger Wechsel der Reinigungsfirma zu erkennen ist, was dabei rechtlich gilt (kein Betriebsübergang nach § 613a BGB), wie der Ablauf Schritt für Schritt funktioniert und was bei der Übergabe zu beachten ist.

Ratgeber

Woran ein nötiger Wechsel der Reinigungsfirma zu erkennen ist, was dabei rechtlich gilt (kein Betriebsübergang nach § 613a BGB), wie der Ablauf Schritt für Schritt funktioniert und was bei der Übergabe zu beachten ist.

Ein Wechsel der Reinigungsfirma lohnt sich meist erst, wenn Probleme wiederholt auftreten und dokumentiert sind, nicht bei einer einzelnen Reklamation. Dieser Ratgeber zeigt die Warnsignale für einen nötigen Wechsel, was rechtlich beim Anbieterwechsel zu beachten ist, wie der Ablauf in der Praxis funktioniert und welche Checkliste die Übergabe reibungslos macht.

Im Überblick

Darum geht es hier

  • check_circle Warnsignale
  • check_circle Rechtliches
  • check_circle Ablauf
  • check_circle Übergabe-Checkliste
  • check_circle Kosten
Ablauf

Wie läuft der Wechsel in der Praxis ab?

Der Ablauf folgt meist denselben Schritten, unabhängig davon, ob es sich um ein Bürogebäude, ein Mehrfamilienhaus oder eine Gewerbefläche handelt.

SchrittWas passiertÜblicher Zeitrahmen
BestandsaufnahmeVertrag prüfen, Kündigungsfrist ermitteln, Mängel dokumentierenvor der Kündigung
KündigungSchriftliche, fristgerechte Kündigung an den bisherigen AnbieterTag 1
AnbieterauswahlAngebote einholen, Vor-Ort-Termin mit neuem AnbieterWoche 1 bis 3
LeistungsverzeichnisFlächen, Intervalle, Sonderleistungen schriftlich festlegenWoche 2 bis 3
ÜbergabeSchlüssel, Zugänge, Objektdokumentation an neuen Anbieterletzte Vertragswoche
Start und TestphaseErste Einsätze engmaschig kontrollieren, Feinjustierungab Vertragsstart

Wichtig ist, die Kündigungsfrist des alten Vertrags und den geplanten Start des neuen Anbieters aufeinander abzustimmen. Eine Lücke ohne Reinigung lässt sich durch eine kurze Überschneidung beider Verträge oder eine einmalige Zwischenreinigung vermeiden.

Sechs Schritte von der Bestandsaufnahme bis zur Testphase – entscheidend ist, dass Kündigungsfrist und Start des neuen Anbieters lückenlos ineinandergreifen.
Zeitplan für den Wechsel der Reinigungsfirma von Kündigung bis Testphase
Warnsignale

Woran erkennt man, dass ein Wechsel nötig ist?

Ein Wechsel lohnt sich meist erst, wenn Probleme wiederholt auftreten und dokumentiert sind, nicht bei einer einzelnen Reklamation. Typische Warnsignale sind: wiederkehrende Mängel trotz Rücksprache, kein fester Ansprechpartner, häufig wechselndes Reinigungspersonal ohne Ankündigung, fehlende oder unklare Leistungsnachweise, sowie Preiserhöhungen ohne erkennbare Leistungsanpassung.

Sinnvoll ist es, Mängel vor der Kündigungsentscheidung mindestens zweimal schriftlich anzumahnen und die Reaktion des bisherigen Anbieters zu dokumentieren. Das schafft eine saubere Grundlage für das Kündigungsschreiben und für Gespräche mit neuen Anbietern.

Bei vermieteten Objekten kommt ein weiterer Punkt hinzu: Beschwerden von Mietern über die Treppenhausreinigung häufen sich oft zuerst bei der Hausverwaltung, nicht direkt beim Reinigungsunternehmen. Wer diese Beschwerden sammelt und mit Datum dokumentiert, hat im Kündigungsfall eine belastbare Grundlage und kann dem neuen Anbieter genau zeigen, welche Bereiche besondere Aufmerksamkeit brauchen.

Dokumentierte Mängelliste als Grundlage für die Entscheidung zum Anbieterwechsel
Recht

Was ist rechtlich beim Anbieterwechsel zu beachten?

Reinigungsverträge sind in der Regel Dienstverträge mit fester Laufzeit und vereinbarter Kündigungsfrist. Maßgeblich ist zunächst der Vertragstext, nicht das Gesetz: Laufzeit, Kündigungsfrist und Form der Kündigung (meist Schriftform) stehen im Vertrag. Fehlt eine vertragliche Regelung, gelten die gesetzlichen Fristen für Dienstverträge nach §§ 620, 621 BGB. Eine außerordentliche, fristlose Kündigung ist nur bei einem wichtigen Grund möglich, etwa bei gravierenden, wiederholten Vertragsverletzungen.

Ein häufiges Missverständnis: Der reine Wechsel des Reinigungsunternehmens gilt in der Regel nicht als Betriebsübergang im Sinne von § 613a BGB. Ein Betriebsübergang setzt voraus, dass wesentliche Betriebsmittel (zum Beispiel Maschinen, Material) oder ein wesentlicher Teil der eingearbeiteten Belegschaft mit übernommen werden. Bei einem gewöhnlichen Anbieterwechsel wird lediglich der Auftrag neu vergeben, das bisherige Personal wechselt nicht automatisch mit. Eine Übernahme einzelner Reinigungskräfte durch den neuen Anbieter ist möglich, aber freiwillig. Bei öffentlichen Aufträgen können Vergabebedingungen zusätzliche Vorgaben enthalten; das sollte im Einzelfall geprüft werden, im Zweifel mit rechtlichem Rat.

Vertragsunterlagen zur Kündigungsfrist beim Wechsel der Reinigungsfirma
Übergabe-Checkliste

Welche Checkliste hilft bei der Übergabe?

Die Übergabe entscheidet meist darüber, ob der Wechsel reibungslos verläuft. Folgende Punkte sollten vor dem ersten Einsatz des neuen Anbieters geklärt sein:

  • Schlüssel und Zugangsberechtigungen: Rückgabe vom alten Anbieter dokumentieren, bei Sicherheitsbedenken Schlösser oder Codes ändern.
  • Objektzustand: Fotos und kurze Notizen zu Böden, Sonderflächen und bekannten Problemstellen.
  • Leistungsverzeichnis: Flächen, Reinigungsintervalle (wöchentlich, 14-tägig oder nach Bedarf) und Sonderleistungen schriftlich fixieren.
  • Ansprechpartner: Kontaktdaten für Reinigungspersonal, Objektleitung und Notfälle austauschen.
  • Information an Mieter oder Mitarbeiter: Wechsel und neuen Ansprechpartner rechtzeitig ankündigen.
  • Offene Mängel: Restarbeiten oder strittige Punkte mit dem alten Anbieter schriftlich abschließen.
Übergabeprotokoll mit Schlüsseln und Objektzustand beim Wechsel der Reinigungsfirma
Zusatzkosten

Was kostet der Wechsel zusätzlich?

Der eigentliche Anbieterwechsel verursacht meist keine zusätzlichen Kosten, wenn Kündigungsfrist und Vertragsstart sauber aufeinander abgestimmt sind. Zusatzkosten entstehen vor allem, wenn beide Verträge sich kurzzeitig überschneiden oder wenn der neue Anbieter zu Beginn eine einmalige Grundreinigung durchführt, um einen sauberen Ausgangszustand herzustellen.

Als Orientierung für die laufenden Personalkosten gilt der Tarif für das Gebäudereinigerhandwerk (Rahmentarifvertrag, IG BAU/BIV): Lohngruppe 1 liegt bei 15,00 Euro pro Stunde ab dem 1. Januar 2026, Lohngruppe 6 bei 18,40 Euro pro Stunde. Seriöse Anbieter kalkulieren auf dieser Basis; ein Angebot deutlich darunter ist ein Warnsignal. Ein belastbares Preisangebot lässt sich ohnehin erst nach einem Vor-Ort-Termin erstellen, da Größe, Etagenzahl, Frequenz und Zustand des Objekts den Preis bestimmen.

Kalkulation der Personalkosten nach Tariflohn beim Wechsel der Reinigungsfirma
Fazit

Wechsel der Reinigungsfirma: Wann er sich lohnt

Ein Wechsel der Reinigungsfirma ist überschaubar, wenn Kündigungsfrist, Anbieterauswahl und Übergabe zeitlich sauber getaktet sind. Rechtlich handelt es sich meist um eine normale Vertragsbeendigung, keinen Betriebsübergang, das bisherige Personal wechselt also nicht automatisch mit. Nicht sinnvoll ist ein Wechsel bei einzelnen, kurzfristig behebbaren Problemen oder kurz vor einer ohnehin geplanten Neuausschreibung; hier lohnt sich meist zuerst das klärende Gespräch mit dem bestehenden Anbieter.

Anbieter wie A.E. Knop Gebäudereinigung Hannover setzen bei der Neuaufnahme eines Objekts auf einen kostenlosen Vor-Ort-Termin, ein schriftliches Festpreis-Angebot mit vollständigem Leistungsverzeichnis und einen festen Ansprechpartner statt Callcenter. Jeder Einsatz wird protokolliert und der Reinigungsnachweis im Hausflur ausgehängt, was die Übergabephase für neue Objekte erleichtert.

Fester Ansprechpartner bei der Neuaufnahme eines Objekts nach einem Anbieterwechsel
Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Wechsel der Reinigungsfirma

Kann ich sofort kündigen, wenn die Leistung schlecht ist? add
Nur bei einem wichtigen Grund und meist erst nach vorheriger, dokumentierter Abmahnung. Ohne wichtigen Grund gilt die vertragliche oder gesetzliche Kündigungsfrist.
Muss der neue Anbieter das bisherige Personal übernehmen? add
Nein, nicht automatisch. Ein reiner Auftragswechsel ist in der Regel kein Betriebsübergang nach § 613a BGB. Eine Übernahme ist möglich, aber Verhandlungssache.
Wie lange sollte man vor dem gewünschten Wechseltermin planen? add
In der Praxis hat sich ein Vorlauf von 4 bis 6 Wochen bewährt, um Kündigungsfrist, Anbieterauswahl und Übergabe sauber abzuwickeln.
Was passiert mit Schlüsseln beim alten Anbieter? add
Rückgabe schriftlich bestätigen lassen. Bei sicherheitsrelevanten Objekten empfiehlt sich ein Austausch von Schlössern oder Zugangscodes nach dem Wechsel.
Braucht man für den Wechsel zwingend mehrere Vergleichsangebote? add
Nicht zwingend, aber sinnvoll, um Preis und Leistungsverzeichnis realistisch einordnen zu können.
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