
Treppenhausreinigung: Ab wieviel Uhr ist sie erlaubt?
Welches Zeitfenster für die Treppenhausreinigung gilt, welche Ruhezeiten Hausordnung und Gesetz vorsehen und was für motorbetriebene Reinigungsgeräte nach dem Niedersächsischen Lärmschutzgesetz gesondert gilt.
Welches Zeitfenster für die Treppenhausreinigung gilt, welche Ruhezeiten Hausordnung und Gesetz vorsehen und was für motorbetriebene Reinigungsgeräte nach dem Niedersächsischen Lärmschutzgesetz gesondert gilt.
Fegen und Wischen im Treppenhaus sind an Werktagen tagsüber grundsätzlich jederzeit erlaubt – die Grenze setzen nicht ein spezielles “Putzgesetz”, sondern die allgemeinen Ruhezeiten aus Hausordnung und Mietrecht. Dieser Ratgeber ordnet das übliche Zeitfenster ein, erklärt die Sonderregeln für motorbetriebene Geräte und zeigt, was bei Lärmbeschwerden im Treppenhaus zu tun ist.
Darum geht es hier
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Welche Ruhezeiten gelten laut Hausordnung und Gesetz?
Ein bundeseinheitliches Gesetz mit exakter Uhrzeit für die Treppenhausreinigung gibt es nicht. Stattdessen greifen mehrere Ebenen: die Hausordnung als vertragliche Regelung, die allgemeine Nachtruhe und der gesetzliche Sonn- und Feiertagsschutz.
| Ruhezeit | Übliche Zeit | Rechtliche oder vertragliche Grundlage |
|---|---|---|
| Nachtruhe | 22:00 bis 6:00 bzw. 7:00 Uhr | Hausordnung/Mietvertrag; § 117 OWiG (unzulässiger Lärm) |
| Mittagsruhe | 13:00 bis 15:00 Uhr, falls vereinbart | Nur bindend, wenn ausdrücklich in der Hausordnung geregelt |
| Sonn- und Feiertagsruhe | ganztägig, 0:00 bis 24:00 Uhr | § 4 Niedersächsisches Feiertagsgesetz (NFeiertagsG); verfassungsrechtlich verankert in Art. 140 GG i. V. m. Art. 139 WRV |
| Übliches Reinigungsfenster werktags | ca. 7:00/8:00 bis 20:00 Uhr | Praxis vieler Hausordnungen, kein bundeseinheitliches Gesetz |
Die Hausordnung ist für Mieter nur verbindlich, wenn sie Teil des Mietvertrags ist oder darin ausdrücklich in Bezug genommen wird. Ein reiner Aushang im Flur begründet für sich allein keine Pflicht, sondern nur eine Ordnungsempfehlung. Wer erheblichen, vermeidbaren Lärm außerhalb der zulässigen Zeiten verursacht, handelt nach § 117 OWiG ordnungswidrig, das gilt insbesondere für die Nachtstunden.
Für Sonn- und Feiertage ist die Rechtslage schärfer als viele Ratgeber vermuten lassen: In Niedersachsen verbietet § 4 NFeiertagsG öffentlich bemerkbare Handlungen, die die äußere Ruhe stören, ganztägig, nicht nur “leises” Putzen ist damit unproblematisch, aber ein lautstarker Einsatz mit Kehrmaschine oder Sauger im Treppenhaus fällt darunter.
Die Nachtruhe (22 bis 6/7 Uhr) beruht auf Hausordnung und § 117 OWiG, die Sonn- und Feiertagsruhe dagegen ganztägig auf § 4 NFeiertagsG – ein reiner Aushang im Treppenhaus reicht als Rechtsgrundlage nicht aus.

Wann darf im Treppenhaus geputzt werden?
Fegen und Wischen im Treppenhaus sind an Werktagen tagsüber grundsätzlich jederzeit erlaubt. Die Grenze setzt nicht ein spezielles “Putzgesetz”, sondern die allgemeinen Ruhezeiten aus Hausordnung und Mietrecht. In der Praxis bedeutet das: außerhalb der Nachtruhe (üblich 22 bis 6 Uhr, teils bis 7 Uhr) und außerhalb einer eventuell vereinbarten Mittagsruhe ist ein Zeitfenster von etwa 7 bzw. 8 bis 20 Uhr üblich. Verbindlich ist am Ende immer die konkrete Hausordnung des jeweiligen Hauses, sofern sie Bestandteil des Mietvertrags ist.

Gilt für motorbetriebene Reinigungsgeräte etwas anderes?
Ja, und diesen Unterschied übersehen viele Ratgeberseiten. Das Niedersächsische Lärmschutzgesetz beschränkt gezielt den Betrieb motorbetriebener Geräte und Maschinen im Freien, etwa Laubbläser oder Kehrmaschinen: an Sonn- und Feiertagen ganztägig, werktags von 20:00 bis 7:00 Uhr eingeschränkt. Diese Vorschrift betrifft Außenbereiche und motorisierte Technik. Manuelles Fegen, Wischen oder das Abziehen von Stufen im Treppenhaus fällt nicht darunter, hier gilt allein die allgemeine Rücksichtnahmepflicht aus Hausordnung und Nachbarschaftsrecht.

Was tun bei Lärmbeschwerden im Treppenhaus?
Wer sich über den Zeitpunkt der Reinigung beschwert, sollte zuerst die Hausordnung prüfen: Steht dort ein festes Zeitfenster, gilt dieses vorrangig vor allgemeinen Richtwerten. Fehlt eine konkrete Regelung, sind Vermieter oder beauftragter Dienstleister an die allgemeinen Ruhezeiten gebunden, nicht an eine frei wählbare Uhrzeit. Bei anhaltendem Streit über den genauen Zeitpunkt empfiehlt sich im Einzelfall Rechtsrat, da die Bewertung von den konkreten Umständen des Mietverhältnisses abhängt.
Grenzen dieser Übersicht: Kommunen und Bundesländer können strengere oder abweichende Regelungen erlassen, etwa in Lärmschutz- oder Ordnungssatzungen einzelner Städte. Wer ganz sichergehen will, prüft zusätzlich die Hausordnung des eigenen Objekts und im Zweifel die örtliche Satzung, allgemeine Richtwerte wie in diesem Beitrag ersetzen keine Einzelfallprüfung.

Der sichere Zeitrahmen für die Treppenhausreinigung
Wer werktags zwischen etwa 7 und 20 Uhr reinigt, außerhalb einer eventuellen Mittagsruhe, bewegt sich in der Praxis auf der sicheren Seite. Tabu bleiben die Nachtstunden und, in Niedersachsen gesetzlich klar geregelt, der gesamte Sonntag sowie Feiertage. Maßgeblich ist am Ende immer die konkrete Hausordnung des Hauses.
Professionelle Dienstleister planen das von vornherein ein. A.E. Knop Gebäudereinigung Hannover legt pro Objekt einen festen Wochentag und ein festes Team fest und protokolliert jeden Reinigungseinsatz schriftlich, der Nachweis hängt im Treppenhaus aus. Das schafft Nachvollziehbarkeit, falls doch einmal eine Rückfrage zum Reinigungszeitpunkt kommt.

Treppenhausreinigung in Hannover
Unser Herzstück: wöchentliche oder 14-tägige Treppenhausreinigung mit festem Team, festem Wochentag und dokumentiertem Reinigungsnachweis.
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