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Schreiben an Mieter zur Ankündigung der Treppenhausreinigung im Briefkasten
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Ratgeber

Schreiben an Mieter zur Treppenhausreinigung: Pflichtangaben, Muster und Ablauf

Wann Vermieter oder Hausverwaltung ein Schreiben zur Treppenhausreinigung brauchen, welche Rechtsgrundlage nach § 535 BGB und § 2 Nr. 9 BetrKV gilt, welche Angaben hineingehören und zwei Musterformulierungen für die Praxis.

Ratgeber

Wann Vermieter oder Hausverwaltung ein Schreiben zur Treppenhausreinigung brauchen, welche Rechtsgrundlage nach § 535 BGB und § 2 Nr. 9 BetrKV gilt, welche Angaben hineingehören und zwei Musterformulierungen für die Praxis.

Ein Schreiben an Mieter zur Treppenhausreinigung wird nötig, wenn ein bestehender Putzplan eingeführt, geändert oder in Erinnerung gerufen wird, oder wenn die Reinigung auf eine professionelle Reinigungsfirma umgestellt wird. Dieser Ratgeber zeigt die nötige Rechtsgrundlage, die Pflichtangaben als Checkliste und zwei Mustertexte für die Praxis.

Was die Umlage der Reinigungskosten regelt

Beauftragt der Vermieter eine Fachfirma, richten sich die umlagefähigen Kosten nach § 2 Nr. 9 BetrKV und nach dem, was die Firma tatsächlich in Rechnung stellt. Als grobe Orientierung dient der Rahmentarifvertrag für das Gebäudereinigerhandwerk, der die Mindestlöhne je Lohngruppe festlegt.

LohngruppeTätigkeitStundenlohn (ab 01.01.2026)
LG 1Unterhaltsreinigung (Kehr-, Wisch- und Saugarbeiten)15,00 €
LG 6Glasreinigung18,40 €

Quelle: Rahmentarifvertrag für das Gebäudereinigerhandwerk (IG BAU/BIV). Für ein typisches Mehrfamilienhaus mit drei Etagen bei wöchentlicher Reinigung liegt die grobe Marktspanne bei etwa 100 bis 200 Euro netto pro Monat, je nach Größe, Etagenzahl, Frequenz und Zustand des Objekts. Das ist nur eine Einordnung und ersetzt kein individuelles Angebot.

Im Überblick

Darum geht es hier

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  • check_circle Pflichtangaben
  • check_circle Mustertexte
  • check_circle Kostenumlage
Checkliste

Welche Angaben ins Schreiben gehören: Checkliste

Ein rechtssicheres und verständliches Schreiben beantwortet für die Mieter sofort, was sich ändert, ab wann und wen sie bei Fragen erreichen.

PflichtangabeWarum sie wichtig ist
Anrede und AdressatKlarstellung, ob es alle Mietparteien oder nur betroffene Etagen/Aufgänge betrifft
Anlass der ÄnderungNachvollziehbarkeit, z. B. neuer Putzplan oder Wechsel zu einem Reinigungsdienst
Umfang der ReinigungWelche Bereiche erfasst sind: Treppen, Handlauf, Eingang, Briefkästen, Keller
Turnus/ZeitplanWöchentlich, 14-tägig oder nach individueller Vereinbarung
ZuständigkeitWer reinigt künftig: Mieter im Wechsel oder beauftragte Firma
Datum des InkrafttretensAb wann die Regelung gilt
Rechtsgrundlage bei KostenumlageHinweis auf die vertragliche Vereinbarung bzw. § 2 Nr. 9 BetrKV, wenn Kosten umgelegt werden
Ansprechpartner und KontaktWer bei Rückfragen oder Beschwerden erreichbar ist
Unterschrift/AbsenderVermieter oder Hausverwaltung als erkennbarer Absender
Neun Pflichtangaben von Adressat bis Unterschrift – erst sie machen aus einer Erinnerung ein rechtssicheres, nachvollziehbares Schreiben.
Checkliste mit Pflichtangaben für ein rechtssicheres Mieterschreiben
Anlass

Wann Vermieter oder Hausverwaltung ein Schreiben zur Treppenhausreinigung brauchen

Ein Schreiben an Mieter zur Treppenhausreinigung wird in zwei Situationen nötig: wenn ein bestehender Putzplan eingeführt, geändert oder in Erinnerung gerufen wird, oder wenn die Reinigung von der Mieter-Eigenleistung auf eine professionelle Reinigungsfirma umgestellt wird. Beide Fälle betreffen die gemeinschaftlich genutzten Flächen im Haus, also Treppen, Flure, Hauseingang, Briefkastenanlage und Keller.

Häufigster Auslöser ist ein Putzplan, der in der Praxis nicht funktioniert: einzelne Parteien reinigen unregelmäßig, es kommt zu Streit unter den Mietparteien, oder neue Mieter kennen die Regelung nicht. In diesen Fällen entscheiden sich Vermieter oder Hausverwaltung häufig, die Reinigung an einen Dienstleister zu vergeben und die Mieter darüber schriftlich zu informieren.

Nicht eingehaltener Putzplan im Treppenhaus als häufigster Auslöser für ein Mieterschreiben
Rechtsgrundlage

Welche Rechtsgrundlage ein Schreiben zur Treppenhausreinigung braucht

Grundsätzlich ist der Vermieter für die Instandhaltung und Reinigung des Gebäudes zuständig, sofern nichts anderes vereinbart ist (§ 535 BGB). Eine Pflicht der Mieter zur eigenen Treppenhausreinigung entsteht nur, wenn sie ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart ist.

Ein Detail, das viele Ratgeber zur Treppenhausreinigung nicht klar benennen: Eine Hausordnung allein reicht dafür nicht aus. Sie muss durch einen ausdrücklichen Verweis Bestandteil des Mietvertrags sein, ein bloßer Aushang im Treppenhaus begründet keine bindende Pflicht. Ein Schreiben an die Mieter kann also an eine bestehende vertragliche Regelung erinnern, aber keine neue Pflicht schaffen, wenn diese vertraglich nicht verankert ist.

Vergibt der Vermieter die Reinigung stattdessen an eine Fachfirma, braucht er dafür keine Zustimmung der Mieter. Er kann die Kosten aber nur dann als Betriebskosten umlegen, wenn im Mietvertrag eine Betriebskostenumlage vereinbart ist (§ 556 BGB) und es sich um laufende, wiederkehrende Reinigung handelt (§ 2 Nr. 9 BetrKV). Einmalige oder unregelmäßig anfallende Reinigungsarbeiten, etwa nach einem Wasserschaden, sind nicht umlagefähig und müssen vom Vermieter getragen werden.

Mietvertrag mit Verweis auf die Hausordnung als Rechtsgrundlage für die Treppenhausreinigung
Mustertexte

Muster: Schreiben an Mieter zur Treppenhausreinigung

Zwei Varianten decken die häufigsten Anlässe ab. Ton: sachlich, kurz, ohne Vorwurf.

Variante A: Erinnerung an den bestehenden Putzplan

Sehr geehrte Mieterinnen und Mieter,

in den letzten Wochen wurde der ausgehängte Putzplan für das Treppenhaus mehrfach nicht eingehalten. Wir bitten Sie, sich an den in Ihrem Mietvertrag vereinbarten Reinigungsturnus zu halten und Fegen, Wischen sowie das Abwischen von Handläufen und Briefkästen in Ihrer Woche zu übernehmen. Bei Verhinderung organisieren Sie bitte selbst eine Vertretung oder tauschen Sie mit einer anderen Partei. Bei Rückfragen erreichen Sie uns unter [Kontakt einfügen].

Mit freundlichen Grüßen, [Vermieter/Hausverwaltung]

Variante B: Ankündigung eines professionellen Reinigungsdienstes

Sehr geehrte Mieterinnen und Mieter,

ab dem [Datum] übernimmt eine beauftragte Reinigungsfirma die Reinigung von Treppenhaus, Eingangsbereich und Keller im Turnus [wöchentlich/14-tägig]. Die bisherige Regelung über den Mieter-Putzplan entfällt damit. Die anfallenden Kosten werden im Rahmen der Betriebskostenabrechnung gemäß Ihrem Mietvertrag umgelegt. Bei Fragen zur Reinigung wenden Sie sich an [Ansprechpartner/Kontakt].

Mit freundlichen Grüßen, [Vermieter/Hausverwaltung]

Ein reines Anschreiben ersetzt bei Variante A keinen fehlenden Vertragsverweis: Steht die Reinigungspflicht nicht im Mietvertrag, kann sie nur über einen Vertragsnachtrag mit Zustimmung der Mieter eingeführt werden, nicht per einseitigem Brief. Bei Eigentümergemeinschaften braucht die Umstellung zusätzlich einen Beschluss der Eigentümerversammlung, ein Schreiben der Verwaltung allein reicht hier nicht.

Musterbrief an Mieter zur Ankündigung der professionellen Treppenhausreinigung
Fazit

So kommt das Schreiben rechtssicher an

Ein Schreiben an Mieter zur Treppenhausreinigung braucht vier feste Bestandteile: den Anlass, den Umfang, den Turnus und die Zuständigkeit, ergänzt um Datum und Ansprechpartner. Ohne vertragliche Grundlage kann es nur erinnern, keine neue Pflicht schaffen. Bei einem Wechsel zu einer Fachfirma sind nur laufende Reinigungskosten nach § 2 Nr. 9 BetrKV umlagefähig.

Wer in Hannover von einem Mieter-Putzplan auf eine dokumentierte, professionelle Lösung umstellen möchte, kann sich zum Beispiel bei A.E. Knop Gebäudereinigung Hannover einen kostenlosen Vor-Ort-Termin geben lassen. Der Betrieb protokolliert jeden Reinigungseinsatz schriftlich und hängt den Reinigungsnachweis im Treppenhaus aus, was im Beschwerdefall als Nachweis dient, und arbeitet mit festem Ansprechpartner statt Callcenter.

Fester Ansprechpartner nach der Umstellung auf professionelle Treppenhausreinigung
Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Schreiben an Mieter

Muss ich als Mieter das Treppenhaus reinigen? add
Nur, wenn es ausdrücklich in Ihrem Mietvertrag vereinbart ist. Ohne diese Vereinbarung ist laut § 535 BGB der Vermieter zuständig.
Reicht ein Aushang im Treppenhaus als Rechtsgrundlage? add
Nein. Ein Aushang oder eine separate Hausordnung wirkt nur, wenn der Mietvertrag ausdrücklich auf sie verweist.
Was passiert, wenn Mieter den Putzplan nicht einhalten? add
Der Vermieter kann zunächst schriftlich erinnern. Hält sich die Situation nicht, darf er die Reinigung an eine Firma vergeben und die Kosten im vertraglich vereinbarten Rahmen umlegen.
Wie oft muss das Treppenhaus gereinigt werden? add
Das Gesetz nennt keine feste Frequenz. Üblich sind wöchentliche oder 14-tägige Turnusse, je nach Hausgröße und Nutzung.
Kann der Vermieter die Reinigungsfirma frei wählen? add
Ja, solange die Kosten im Rahmen des marktüblichen Preises bleiben und die Umlage vertraglich gedeckt ist.
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