
Schreiben an Mieter zur Treppenhausreinigung: Pflichtangaben, Muster und Ablauf
Wann Vermieter oder Hausverwaltung ein Schreiben zur Treppenhausreinigung brauchen, welche Rechtsgrundlage nach § 535 BGB und § 2 Nr. 9 BetrKV gilt, welche Angaben hineingehören und zwei Musterformulierungen für die Praxis.
Wann Vermieter oder Hausverwaltung ein Schreiben zur Treppenhausreinigung brauchen, welche Rechtsgrundlage nach § 535 BGB und § 2 Nr. 9 BetrKV gilt, welche Angaben hineingehören und zwei Musterformulierungen für die Praxis.
Ein Schreiben an Mieter zur Treppenhausreinigung wird nötig, wenn ein bestehender Putzplan eingeführt, geändert oder in Erinnerung gerufen wird, oder wenn die Reinigung auf eine professionelle Reinigungsfirma umgestellt wird. Dieser Ratgeber zeigt die nötige Rechtsgrundlage, die Pflichtangaben als Checkliste und zwei Mustertexte für die Praxis.
Was die Umlage der Reinigungskosten regelt
Beauftragt der Vermieter eine Fachfirma, richten sich die umlagefähigen Kosten nach § 2 Nr. 9 BetrKV und nach dem, was die Firma tatsächlich in Rechnung stellt. Als grobe Orientierung dient der Rahmentarifvertrag für das Gebäudereinigerhandwerk, der die Mindestlöhne je Lohngruppe festlegt.
| Lohngruppe | Tätigkeit | Stundenlohn (ab 01.01.2026) |
|---|---|---|
| LG 1 | Unterhaltsreinigung (Kehr-, Wisch- und Saugarbeiten) | 15,00 € |
| LG 6 | Glasreinigung | 18,40 € |
Quelle: Rahmentarifvertrag für das Gebäudereinigerhandwerk (IG BAU/BIV). Für ein typisches Mehrfamilienhaus mit drei Etagen bei wöchentlicher Reinigung liegt die grobe Marktspanne bei etwa 100 bis 200 Euro netto pro Monat, je nach Größe, Etagenzahl, Frequenz und Zustand des Objekts. Das ist nur eine Einordnung und ersetzt kein individuelles Angebot.
Darum geht es hier
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Welche Angaben ins Schreiben gehören: Checkliste
Ein rechtssicheres und verständliches Schreiben beantwortet für die Mieter sofort, was sich ändert, ab wann und wen sie bei Fragen erreichen.
| Pflichtangabe | Warum sie wichtig ist |
|---|---|
| Anrede und Adressat | Klarstellung, ob es alle Mietparteien oder nur betroffene Etagen/Aufgänge betrifft |
| Anlass der Änderung | Nachvollziehbarkeit, z. B. neuer Putzplan oder Wechsel zu einem Reinigungsdienst |
| Umfang der Reinigung | Welche Bereiche erfasst sind: Treppen, Handlauf, Eingang, Briefkästen, Keller |
| Turnus/Zeitplan | Wöchentlich, 14-tägig oder nach individueller Vereinbarung |
| Zuständigkeit | Wer reinigt künftig: Mieter im Wechsel oder beauftragte Firma |
| Datum des Inkrafttretens | Ab wann die Regelung gilt |
| Rechtsgrundlage bei Kostenumlage | Hinweis auf die vertragliche Vereinbarung bzw. § 2 Nr. 9 BetrKV, wenn Kosten umgelegt werden |
| Ansprechpartner und Kontakt | Wer bei Rückfragen oder Beschwerden erreichbar ist |
| Unterschrift/Absender | Vermieter oder Hausverwaltung als erkennbarer Absender |
Neun Pflichtangaben von Adressat bis Unterschrift – erst sie machen aus einer Erinnerung ein rechtssicheres, nachvollziehbares Schreiben.

Wann Vermieter oder Hausverwaltung ein Schreiben zur Treppenhausreinigung brauchen
Ein Schreiben an Mieter zur Treppenhausreinigung wird in zwei Situationen nötig: wenn ein bestehender Putzplan eingeführt, geändert oder in Erinnerung gerufen wird, oder wenn die Reinigung von der Mieter-Eigenleistung auf eine professionelle Reinigungsfirma umgestellt wird. Beide Fälle betreffen die gemeinschaftlich genutzten Flächen im Haus, also Treppen, Flure, Hauseingang, Briefkastenanlage und Keller.
Häufigster Auslöser ist ein Putzplan, der in der Praxis nicht funktioniert: einzelne Parteien reinigen unregelmäßig, es kommt zu Streit unter den Mietparteien, oder neue Mieter kennen die Regelung nicht. In diesen Fällen entscheiden sich Vermieter oder Hausverwaltung häufig, die Reinigung an einen Dienstleister zu vergeben und die Mieter darüber schriftlich zu informieren.

Welche Rechtsgrundlage ein Schreiben zur Treppenhausreinigung braucht
Grundsätzlich ist der Vermieter für die Instandhaltung und Reinigung des Gebäudes zuständig, sofern nichts anderes vereinbart ist (§ 535 BGB). Eine Pflicht der Mieter zur eigenen Treppenhausreinigung entsteht nur, wenn sie ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart ist.
Ein Detail, das viele Ratgeber zur Treppenhausreinigung nicht klar benennen: Eine Hausordnung allein reicht dafür nicht aus. Sie muss durch einen ausdrücklichen Verweis Bestandteil des Mietvertrags sein, ein bloßer Aushang im Treppenhaus begründet keine bindende Pflicht. Ein Schreiben an die Mieter kann also an eine bestehende vertragliche Regelung erinnern, aber keine neue Pflicht schaffen, wenn diese vertraglich nicht verankert ist.
Vergibt der Vermieter die Reinigung stattdessen an eine Fachfirma, braucht er dafür keine Zustimmung der Mieter. Er kann die Kosten aber nur dann als Betriebskosten umlegen, wenn im Mietvertrag eine Betriebskostenumlage vereinbart ist (§ 556 BGB) und es sich um laufende, wiederkehrende Reinigung handelt (§ 2 Nr. 9 BetrKV). Einmalige oder unregelmäßig anfallende Reinigungsarbeiten, etwa nach einem Wasserschaden, sind nicht umlagefähig und müssen vom Vermieter getragen werden.

Muster: Schreiben an Mieter zur Treppenhausreinigung
Zwei Varianten decken die häufigsten Anlässe ab. Ton: sachlich, kurz, ohne Vorwurf.
Variante A: Erinnerung an den bestehenden Putzplan
Sehr geehrte Mieterinnen und Mieter,
in den letzten Wochen wurde der ausgehängte Putzplan für das Treppenhaus mehrfach nicht eingehalten. Wir bitten Sie, sich an den in Ihrem Mietvertrag vereinbarten Reinigungsturnus zu halten und Fegen, Wischen sowie das Abwischen von Handläufen und Briefkästen in Ihrer Woche zu übernehmen. Bei Verhinderung organisieren Sie bitte selbst eine Vertretung oder tauschen Sie mit einer anderen Partei. Bei Rückfragen erreichen Sie uns unter [Kontakt einfügen].
Mit freundlichen Grüßen, [Vermieter/Hausverwaltung]
Variante B: Ankündigung eines professionellen Reinigungsdienstes
Sehr geehrte Mieterinnen und Mieter,
ab dem [Datum] übernimmt eine beauftragte Reinigungsfirma die Reinigung von Treppenhaus, Eingangsbereich und Keller im Turnus [wöchentlich/14-tägig]. Die bisherige Regelung über den Mieter-Putzplan entfällt damit. Die anfallenden Kosten werden im Rahmen der Betriebskostenabrechnung gemäß Ihrem Mietvertrag umgelegt. Bei Fragen zur Reinigung wenden Sie sich an [Ansprechpartner/Kontakt].
Mit freundlichen Grüßen, [Vermieter/Hausverwaltung]
Ein reines Anschreiben ersetzt bei Variante A keinen fehlenden Vertragsverweis: Steht die Reinigungspflicht nicht im Mietvertrag, kann sie nur über einen Vertragsnachtrag mit Zustimmung der Mieter eingeführt werden, nicht per einseitigem Brief. Bei Eigentümergemeinschaften braucht die Umstellung zusätzlich einen Beschluss der Eigentümerversammlung, ein Schreiben der Verwaltung allein reicht hier nicht.

So kommt das Schreiben rechtssicher an
Ein Schreiben an Mieter zur Treppenhausreinigung braucht vier feste Bestandteile: den Anlass, den Umfang, den Turnus und die Zuständigkeit, ergänzt um Datum und Ansprechpartner. Ohne vertragliche Grundlage kann es nur erinnern, keine neue Pflicht schaffen. Bei einem Wechsel zu einer Fachfirma sind nur laufende Reinigungskosten nach § 2 Nr. 9 BetrKV umlagefähig.
Wer in Hannover von einem Mieter-Putzplan auf eine dokumentierte, professionelle Lösung umstellen möchte, kann sich zum Beispiel bei A.E. Knop Gebäudereinigung Hannover einen kostenlosen Vor-Ort-Termin geben lassen. Der Betrieb protokolliert jeden Reinigungseinsatz schriftlich und hängt den Reinigungsnachweis im Treppenhaus aus, was im Beschwerdefall als Nachweis dient, und arbeitet mit festem Ansprechpartner statt Callcenter.

Häufige Fragen zum Schreiben an Mieter
Muss ich als Mieter das Treppenhaus reinigen? add
Reicht ein Aushang im Treppenhaus als Rechtsgrundlage? add
Was passiert, wenn Mieter den Putzplan nicht einhalten? add
Wie oft muss das Treppenhaus gereinigt werden? add
Kann der Vermieter die Reinigungsfirma frei wählen? add
Treppenhausreinigung in Hannover
Unser Herzstück: wöchentliche oder 14-tägige Treppenhausreinigung mit festem Team, festem Wochentag und dokumentiertem Reinigungsnachweis.
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