
Treppenhausreinigung: Was gehört dazu und wer ist zuständig?
Was Treppenhausreinigung genau umfasst, wer nach § 535 BGB dafür zuständig ist, welche Bereiche dazugehören und wo die Grenze zur Grundreinigung verläuft.
Was Treppenhausreinigung genau umfasst, wer nach § 535 BGB dafür zuständig ist, welche Bereiche dazugehören und wo die Grenze zur Grundreinigung verläuft.
Treppenhausreinigung bezeichnet die regelmäßige Reinigung aller Gemeinschaftsflächen im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses. Dieser Ratgeber erklärt, was genau dazugehört, wer gesetzlich zuständig ist, wie oft gereinigt werden sollte und wo der Unterschied zur selteneren Grundreinigung liegt.
Was kostet die Treppenhausreinigung?
Die Preise hängen von Objektgröße, Etagenzahl, Turnus und Zustand ab, es gibt keinen bundesweit einheitlichen Festpreis. Marktbeobachtungen bei mehreren Gebäudereinigungsanbietern zeigen für die laufende Unterhaltsreinigung eines durchschnittlichen Treppenhauses Preise von etwa 30 bis 100 Euro je Reinigungseinsatz, für eine Grundreinigung etwa 60 bis 140 Euro. Das sind Richtwerte zur groben Orientierung, keine Festpreisgarantie.
Als Kalkulationsgrundlage für Personalkosten dient der Rahmentarifvertrag im Gebäudereinigerhandwerk:
| Lohngruppe | Tätigkeit | Stundenlohn (ab 01.01.2026) |
|---|---|---|
| LG 1 | Unterhaltsreinigung | 15,00 € |
| LG 6 | Glas- und Fassadenreinigung | 18,40 € |
Quelle: Rahmentarifvertrag Gebäudereinigerhandwerk, IG BAU / BIV.
A.E. Knop Gebäudereinigung Hannover arbeitet in diesem Bereich mit einem transparenten Festpreis, der nach einem kostenlosen Vor-Ort-Termin und einem schriftlichen Leistungsverzeichnis feststeht. Der Preis richtet sich nach Größe, Etagenzahl, Frequenz und Zustand des Objekts, ohne versteckte Zusatzkosten.
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Welche Bereiche gehören zur Treppenhausreinigung?
Zur Treppenhausreinigung gehören alle Gemeinschaftsflächen zwischen Hauseingang und Wohnungstüren, plus die direkt angrenzenden Nebenräume. Was im Einzelfall enthalten ist, hängt vom Reinigungsvertrag ab, folgende Tabelle zeigt den üblichen Rahmen:
| Bereich | Gehört zur Treppenhausreinigung | Gehört meist NICHT dazu |
|---|---|---|
| Treppenstufen & Podeste | Fegen und feuchtes Wischen | Grundreinigung nach Bau/Renovierung (Sonderleistung) |
| Geländer & Handläufe | Staub- und Feuchtwischen | Lackierung, Reparatur |
| Briefkästen & Klingeltableaus | Abwischen der Oberflächen | Reparatur defekter Anlagen |
| Eingangsbereich & Fußmatten | Reinigen, Spinnweben entfernen | Graffiti-Entfernung |
| Kellerflur (Gemeinschaftsfläche) | Saugen und Wischen | Private Kellerabteile der Mieter |
| Fenster im Treppenhaus | Meist inkludiert | Fassadenreinigung außen (separate Leistung) |
| Dachbodenzugang | Nach Vereinbarung möglich | Ausbau, Entrümpelung |
| Gehweg & Winterdienst | Eigene, meist separate Leistung | n/a |
Der Winterdienst wird in der Praxis häufig als eigenständige Leistung mit eigener Streupflicht-Verantwortung vereinbart, nicht automatisch als Teil der laufenden Treppenhausreinigung. Wer beides aus einer Hand will, muss das gesondert im Vertrag festhalten.
Von Stufen bis Treppenhausfenster gehört vieles zur Treppenhausreinigung – Fassade außen, private Kellerabteile und meist der Winterdienst dagegen nicht.

Was ist Treppenhausreinigung genau?
Treppenhausreinigung bezeichnet die regelmäßige Reinigung aller Gemeinschaftsflächen im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses: Stufen, Podeste, Geländer, Eingangsbereich und die dazugehörigen Nebenflächen. Sie ist damit ein Teilbereich der allgemeinen Gebäudereinigung, aber enger gefasst als diese.
Der Begriff grenzt sich in zwei Richtungen ab. Nach oben von der Gebäudereinigung, die zusätzlich Büroflächen, Fassade oder Außenanlagen einschließen kann. Nach unten von der privaten Wohnungsreinigung, die nicht Teil des Treppenhauses ist. Wer eine Treppenhausreinigung beauftragt, bekommt also ausschließlich die gemeinschaftlich genutzten Flächen gereinigt, nicht die einzelnen Wohnungen dahinter.

Wer ist gesetzlich für die Treppenhausreinigung zuständig?
Grundsätzlich ist der Vermieter zuständig. Nach § 535 BGB muss er die Mietsache während der gesamten Mietzeit in einem vertragsgemäßen, gebrauchsfähigen Zustand erhalten. Ein verschmutztes, unbeleuchtetes oder rutschiges Treppenhaus gehört nicht dazu, denn es ist Teil der Mietsache im weiteren Sinne.
Der Vermieter kann diese Pflicht auf die Mieter übertragen, dafür braucht es aber eine ausdrückliche Regelung im Mietvertrag. Eine reine Erwähnung in der Hausordnung genügt nicht, solange die Hausordnung nicht wirksam zum Bestandteil des Mietvertrags gemacht wurde, etwa als Anlage mit ausdrücklichem Verweis im Vertragstext. Fehlt eine solche Klausel, bleibt die Pflicht beim Vermieter, auch wenn im Treppenhaus ein Putzplan aushängt.
Beauftragt der Vermieter stattdessen eine Fachfirma, lassen sich die Kosten nach § 2 Nr. 9 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) als Betriebskosten auf die Mieter umlegen, sofern der Mietvertrag das vorsieht. Eine nachträgliche, einseitige Umstellung von Eigenreinigung auf Fremdvergabe ohne Zustimmung der Mieter ist rechtlich nicht ohne Weiteres zulässig.

Wie oft wird ein Treppenhaus gereinigt und was ist der Unterschied zur Grundreinigung?
Üblich sind wöchentliche, 14-tägige oder nach Bedarf vereinbarte Turnusse. Je mehr Parteien ein Haus hat und je stärker das Treppenhaus frequentiert wird, desto kürzer sollte der Abstand sein. Bei kleinen, ruhig genutzten Häusern reicht ein 14-tägiger Turnus häufig aus.
Davon zu unterscheiden ist die Grundreinigung. Die laufende Unterhaltsreinigung erhält den Zustand und verhindert, dass sich Schmutz festsetzt. Die Grundreinigung ist eine seltenere, intensivere Tiefenreinigung, etwa bei hartnäckigen Verschmutzungen, nach Bauarbeiten oder vor einer Wohnungsübergabe. Beide Leistungen ersetzen sich nicht gegenseitig, sie ergänzen sich.
Eine ehrliche Grenze: Bei sehr kleinen Objekten mit zwei oder drei Parteien, funktionierendem Mieter-Putzplan und geringer Frequenz lohnt sich eine externe Fachfirma wirtschaftlich oft nicht. Hier ist Eigenreinigung nach rotierendem Plan meist die günstigere und ausreichende Lösung. Externe Beauftragung zahlt sich vor allem aus, sobald es Streit über die Ausführung gibt, die Mieterstruktur wechselt oder die Immobilienverwaltung Wert auf dokumentierte, nachweisbare Qualität legt.

Treppenhausreinigung: Das Wichtigste in Kürze
Zur Treppenhausreinigung gehören Stufen, Podeste, Geländer, Briefkästen, Eingangsbereich, Kellerflur und meist auch die Treppenhausfenster. Nicht dazu gehören private Wohnflächen, Fassadenreinigung von außen und in der Regel der Winterdienst. Zuständig ist zunächst der Vermieter, eine Übertragung auf Mieter oder eine Fachfirma braucht eine klare vertragliche Regelung.
Für Objekte in Hannover, bei denen eine feste, dokumentierte Reinigung gefragt ist, übernimmt A.E. Knop Gebäudereinigung Hannover die Treppenhausreinigung als festen Wochentermin mit festem Team und schriftlichem Reinigungsnachweis im Treppenhaus.

Häufige Fragen zur Treppenhausreinigung
Ist die Treppenhausreinigung Sache des Vermieters oder des Mieters? add
Was passiert, wenn der Mieter die Treppenhausreinigung nicht macht? add
Gehören die Fenster im Treppenhaus zur Treppenhausreinigung? add
Ist der Winterdienst Teil der Treppenhausreinigung? add
Wie oft muss ein Treppenhaus mindestens gereinigt werden? add
Treppenhausreinigung in Hannover
Unser Herzstück: wöchentliche oder 14-tägige Treppenhausreinigung mit festem Team, festem Wochentag und dokumentiertem Reinigungsnachweis.
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