
Wie oft sollte ein Treppenhaus gereinigt werden?
Ob wöchentlich oder 14-tägig der richtige Turnus ist, wer ihn festlegt, was die Rechtsprechung (AG Regensburg) dazu sagt und welche Faktoren die nötige Reinigungshäufigkeit im Einzelfall verschieben.
Ob wöchentlich oder 14-tägig der richtige Turnus ist, wer ihn festlegt, was die Rechtsprechung (AG Regensburg) dazu sagt und welche Faktoren die nötige Reinigungshäufigkeit im Einzelfall verschieben.
Wer für ein Mehrfamilienhaus einen Putzplan aufstellt oder eine Reinigungsfirma beauftragt, steht vor derselben Frage: Reicht wöchentlich, oder muss es öfter sein? Dieser Artikel ordnet den üblichen Turnus ein, erklärt die rechtliche Grundlage und zeigt, welche Faktoren die Häufigkeit im Einzelfall verschieben.
Wöchentlich oder 14-tägig: Was ist der übliche Reinigungsturnus?
In der Praxis haben sich zwei Turnusse durchgesetzt: wöchentlich und 14-tägig. Wöchentlich ist der Standard für normal frequentierte Mehrfamilienhäuser mit durchschnittlichem Publikumsverkehr. 14-tägig kommt bei kleineren Objekten mit wenigen Parteien vor, bei denen das Treppenhaus zwischen den Terminen sichtbar sauber bleibt.
Ein tägliches oder mehrmals wöchentliches Intervall ist nur in Ausnahmefällen nötig, etwa bei sehr hoher Frequenz (viele Parteien, Gewerbe im Haus) oder in der nassen Jahreszeit. Ein Amtsgericht hat ein zweimal wöchentliches Intervall in einem gewöhnlichen Mehrfamilienhaus sogar ausdrücklich als unwirtschaftlich bewertet (siehe nächster Abschnitt).
| Turnus | Typisch geeignet für | Bemerkung |
|---|---|---|
| Wöchentlich | Mehrfamilienhäuser mit normaler Frequenz, Standardfall | Deckt die meisten Mietverträge und Hausordnungen ab |
| 14-tägig | Kleine Objekte, wenige Parteien, geringe Frequenz | Nur ausreichend, wenn das Treppenhaus sichtbar sauber bleibt |
| 2x wöchentlich oder öfter | Hochfrequentierte Häuser, Winterzeit, Gewerbeeinheiten im Haus | Sonderfall, nicht der gesetzliche Regelfall |
| Nach Bedarf / einmalig | Einzelaktionen, z. B. nach Bauarbeiten oder Umzug | Kein laufender Turnus, sondern Einzelauftrag |
Darum geht es hier
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Was kostet die Treppenhausreinigung je nach Turnus?
Die Kosten hängen direkt vom gewählten Turnus ab, weil jeder zusätzliche Termin zusätzliche Arbeitszeit bedeutet. Grundlage für den Personalkostenanteil ist der Rahmentarifvertrag für das Gebäudereinigerhandwerk: Lohngruppe 1 (Unterhaltsreinigung, worunter die klassische Treppenhausreinigung fällt) liegt bei 15,00 €/h, Lohngruppe 6 (Glas- und Fassadenreinigung) bei 18,40 €/h, jeweils ab dem 01.01.2026 (Quelle: IG BAU/BIV). Der tatsächliche Endpreis pro Einsatz hängt zusätzlich von Objektgröße, Etagenzahl und Zustand ab und ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.
| Kostenfaktor | Auswirkung auf den Preis |
|---|---|
| Reinigungsturnus | Mehr Termine pro Monat = höhere laufende Kosten |
| Objektgröße / Etagenzahl | Größere Fläche = mehr Arbeitszeit pro Einsatz |
| Bodenbelag | Teppich mit Tiefenreinigung teurer als reines Wischen |
| Zustand des Objekts | Starke Verschmutzung erhöht den Zeitaufwand |
| Lohngruppe (Tarif) | Unterhaltsreinigung LG1 vs. Glasreinigung LG6 unterschiedlich bepreist |
Als grobe Orientierung nennen branchenübliche Preisvergleiche für die Treppenhausreinigung Spannen von etwa 2,50 € bis 5,00 € pro Quadratmeter je Reinigungsgang beziehungsweise rund 10 bis 30 € pro Mietpartei und Monat bei wöchentlichem Turnus. Das sind Marktspannen, keine A.E.-Knop-Preise: A.E. Knop kalkuliert grundsätzlich einen individuellen Festpreis erst nach einem kostenlosen Vor-Ort-Termin, abhängig von Größe, Etagenzahl, Turnus und Zustand des jeweiligen Objekts.
Über die Betriebskostenverordnung sind die laufenden Reinigungskosten grundsätzlich umlagefähig: § 2 Nr. 9 BetrKV nennt die Kosten der Gebäudereinigung für gemeinschaftlich genutzte Bereiche wie Zugänge, Flure, Treppen, Keller- und Bodenräume ausdrücklich als Betriebskostenart. Voraussetzung ist, dass die Reinigungspflicht beim Vermieter liegt und die Umlage im Mietvertrag wirksam vereinbart ist (§ 556 Abs. 1 BGB). Nicht umlagefähig sind Anschaffungskosten für Reinigungsgeräte, umlagefähig sind dagegen die laufenden Kosten und Verbrauchsmaterial.
Jeder zusätzliche Reinigungstermin bedeutet zusätzliche Arbeitszeit – der Tariflohn (15,00 €/h LG1 ab 01.01.2026) ist dabei die Kalkulationsbasis, umlagefähig nach § 2 Nr. 9 BetrKV bei vereinbarter Umlage.

Wer legt den Reinigungsturnus fest: Vermieter, Hausordnung oder Mietvertrag?
Die Reinigung der gemeinschaftlich genutzten Gebäudeteile ist zunächst Sache des Vermieters. Das ergibt sich aus § 535 BGB, wonach der Vermieter die Mietsache in einem vertragsgemäßen Zustand zu erhalten hat. Der Vermieter kann diese Pflicht auf die Mieter übertragen, allerdings nur, wenn das ausdrücklich im Mietvertrag steht oder die Hausordnung wirksam Bestandteil des Mietvertrags ist. Eine nachträgliche, einseitige Verpflichtung der Mieter ist nicht zulässig.
Steht im Mietvertrag oder in der Hausordnung ein konkreter Turnus (zum Beispiel „wöchentlich, im wöchentlichen Wechsel der Parteien“), gilt dieser. Fehlt eine Regelung zur Häufigkeit, ist nur eine „übliche“ Reinigung geschuldet, keine Maximallösung.

Was sagt die Rechtsprechung zum Reinigungsintervall?
Wenn der Mietvertrag keine Häufigkeit nennt, ist einmal wöchentliches Reinigen laut Rechtsprechung ausreichend. Das Amtsgericht Regensburg hat mit Urteil vom 26.02.2004 (Az. 11 C 3715/03) entschieden, dass die Reinigung eines Treppenhauses in einem Mehrfamilienhaus durch eine Fremdfirma regelmäßig einmal pro Woche genügt; eine zweimal wöchentliche Reinigung wurde als unwirtschaftlich eingestuft. Dasselbe Urteil hält fest, dass die Treppenhausfenster zweimal jährlich zu reinigen sind.
Für die Beweislast gilt: Wer eine Vertragsverletzung behauptet, also zum Beispiel eine unzureichende Reinigung, muss diese auch nachweisen. Bei einer beauftragten Reinigungsfirma erleichtert ein dokumentierter Reinigungsnachweis diesen Nachweis erheblich, sowohl für als auch gegen den Vorwurf mangelhafter Ausführung.

Welche Faktoren beeinflussen die nötige Reinigungshäufigkeit?
Der pauschale Turnus aus Mietvertrag oder Urteil ist ein Ausgangswert, keine feste Konstante. In der Praxis verschieben mehrere Faktoren die sinnvolle Häufigkeit nach oben oder unten:
- Anzahl der Parteien und Etagen: Je mehr Wohneinheiten und Stockwerke, desto höher die Frequenz von Schuhen, Kinderwagen und Paketboten, entsprechend häufiger sammelt sich Schmutz.
- Bodenbelag: Fliesen oder Steinboden lassen sich schnell feucht wischen. Teppichboden im Treppenhaus braucht zusätzlich zum regelmäßigen Saugen in größeren Abständen eine Tiefenreinigung.
- Jahreszeit: In der nassen und kalten Jahreszeit bringen Streusalz, Matsch und Nässe deutlich mehr Schmutz ins Haus als im Sommer. Viele Objekte erhöhen den Turnus in diesen Monaten temporär.
- Lage und Umgebung: Häuser an stark befahrenen Straßen oder mit direktem Zugang zu Mülltonnenplätzen verschmutzen schneller als ruhig gelegene Objekte.
- Gewerbe im Haus: Praxen, Büros oder Läden im Erdgeschoss erhöhen die Publikumsfrequenz im Treppenhaus zusätzlich zu den Bewohnern.
Wann ein festes Intervall an seine Grenzen stößt: Ein starrer Wochenturnus ist nicht sinnvoll, wenn die tatsächliche Verschmutzung stark schwankt, etwa durch eine Baustelle nebenan oder einen einzelnen verschmutzungsintensiven Monat. Hier ist ein flexibler Zusatztermin sinnvoller als eine dauerhafte Taktverdichtung, die den Rest des Jahres unnötige Kosten verursacht.

Welcher Turnus passt zu welchem Haus?
Für die meisten Mehrfamilienhäuser ist ein wöchentlicher Turnus der richtige Ausgangspunkt, rechtlich abgesichert durch die Rechtsprechung und praktisch ausreichend für normale Frequenz. Kleinere Objekte kommen häufig mit 14-tägig aus, größere, stark frequentierte oder saisonal besonders schmutzanfällige Häuser brauchen situativ mehr. Entscheidend ist am Ende immer die konkrete Regelung im Mietvertrag beziehungsweise in der Hausordnung, nicht ein pauschaler Wert aus dem Internet.
Wer den Turnus an eine Fachfirma übergeben will, statt ihn über Mieter-Putzpläne zu organisieren, kann sich an lokale Gebäudereiniger wenden. A.E. Knop - Gebäudereinigung Hannover etwa bietet für Treppenhäuser einen frei wählbaren Turnus (wöchentlich, 14-tägig oder nach Bedarf) mit festem Team pro Objekt und einem ausgehängten Reinigungsnachweis, der im Streitfall die ordnungsgemäße Reinigung belegt.

Häufige Fragen zur Reinigungshäufigkeit
Wie oft muss ein Mieter das Treppenhaus putzen? add
Ist eine Reinigung einmal pro Woche ausreichend? add
Wer zahlt die Treppenhausreinigung? add
Wie oft müssen die Treppenhausfenster gereinigt werden? add
Kann der Vermieter den Turnus einseitig ändern? add
Treppenhausreinigung in Hannover
Unser Herzstück: wöchentliche oder 14-tägige Treppenhausreinigung mit festem Team, festem Wochentag und dokumentiertem Reinigungsnachweis.
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