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Gewerbeanmeldung als erster Schritt zur selbstständigen Treppenhausreinigung
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Ratgeber

Treppenhausreinigung selbstständig anbieten: Gewerbe, Handwerksrolle, Tariflohn

Welches Gewerbe für die selbstständige Treppenhausreinigung nötig ist, warum keine Meisterpflicht besteht, ab wann der Tariflohn greift und was ein eigenes Reinigungsgewerbe realistisch einbringt.

Ratgeber

Welches Gewerbe für die selbstständige Treppenhausreinigung nötig ist, warum keine Meisterpflicht besteht, ab wann der Tariflohn greift und was ein eigenes Reinigungsgewerbe realistisch einbringt.

Wer regelmäßig gegen Bezahlung Treppenhäuser reinigt, übt eine gewerbliche Tätigkeit aus. Dieser Ratgeber erklärt, welches Gewerbe und welche Anmeldungen dafür nötig sind, warum keine Meisterpflicht besteht, ab wann der Tariflohn greift und was sich mit Treppenhausreinigung realistisch verdienen lässt.

Was man mit Treppenhausreinigung realistisch verdienen kann

Die Marktpreise für Treppenhausreinigung streuen deutlich nach Region, Objektgröße und Reinigungsintervall.

Abrechnungsarttypische Marktspanne
Pauschale pro Etagerund 20 € pro Etage und Reinigung
Preis pro Quadratmeter2,50 bis 5,00 € pro m² je Reinigung
Gewerblicher Stundensatz25 bis 35 € pro Stunde

Von diesen Bruttoeinnahmen gehen Reinigungsmittel, Fahrzeit, Fahrtkosten, Versicherung, Beiträge zur Handwerkskammer und, sobald Personal beschäftigt wird, der Tariflohn ab. Wer nur ein bis zwei kleine Objekte betreut, bleibt oft im Nebengewerbe; ein tragfähiges Haupteinkommen setzt in der Regel eine zweistellige Zahl fester Objekte oder größere Gewerbeobjekte voraus.

Im Überblick

Darum geht es hier

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Anmeldung

Gewerbeanmeldung und Handwerksrolle: Was der Einstieg wirklich verlangt

Zulassungsfrei bedeutet nicht formlos. Trotz fehlender Meisterpflicht besteht für Anlage-B1-Handwerke eine Anzeigepflicht mit Pflichtmitgliedschaft bei der zuständigen Handwerkskammer (HwK). Der Betrieb wird dort formal geführt, unabhängig von der fachlichen Qualifikation. Parallel dazu meldet das Finanzamt den Betrieb steuerlich, und die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) verlangt eine Anmeldung spätestens eine Woche nach Betriebsaufnahme. Diese gesetzliche Unfallversicherung ist nach SGB VII Pflicht, sobald ein Unternehmen geführt wird, auch ohne Mitarbeiter.

SchrittWoFrist / Hinweis
GewerbeanmeldungGewerbeamt der Standortgemeindevor Tätigkeitsbeginn, § 14 GewO
Anzeige als Anlage-B1-Handwerkzuständige HandwerkskammerPflichtmitgliedschaft, unabhängig von Qualifikation
Steuerliche ErfassungFinanzamtnach Gewerbeanmeldung, meist automatisch angestoßen
Anmeldung zur UnfallversicherungBG BAUspätestens 1 Woche nach Betriebsaufnahme, SGB VII
Betriebshaftpflicht abschließenfreie Wahl des Versicherersnicht gesetzlich vorgeschrieben, aber marktüblich empfohlen
Zulassungsfrei heißt nicht formlos: Handwerkskammer, Finanzamt und BG BAU verlangen trotz fehlender Meisterpflicht je eigene Anmeldungen.
Fünf Anmeldeschritte von Gewerbeamt bis Betriebshaftpflicht beim Start
Gewerbepflicht

Braucht man für Treppenhausreinigung selbstständig ein Gewerbe?

Ja. Wer regelmäßig gegen Bezahlung Treppenhäuser reinigt, übt eine gewerbliche Tätigkeit aus und muss diese nach § 14 der Gewerbeordnung (GewO) beim Gewerbeamt der Standortgemeinde anmelden. Die Anmeldung selbst ist unkompliziert und kostet je nach Kommune meist zwischen 15 und 60 Euro. Eine echte Meisterpflicht gibt es nicht: Gebäudereinigung ist seit der Handwerksrechtsnovelle 2004 ein zulassungsfreies Handwerk, gelistet als Nr. 33 in Anlage B1 der Handwerksordnung (HwO). Damit darf grundsätzlich jeder ohne formale Qualifikation ein Reinigungsgewerbe eröffnen, auch ohne die dreijährige Ausbildung zum Gebäudereiniger.

Gewerbeschein für ein neu angemeldetes Reinigungsgewerbe ohne Meisterpflicht
Tariflohn-Pflicht

Tariflohn-Pflicht im Gebäudereinigerhandwerk: Wann sie greift

Der Mindestlohntarifvertrag für das Gebäudereinigerhandwerk, ausgehandelt zwischen der IG BAU und dem Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks, ist allgemeinverbindlich erklärt. Das heißt: Er gilt bundesweit für alle Betriebe der Branche, sobald sie Arbeitnehmer beschäftigen, unabhängig von einer Verbandsmitgliedschaft. Lohngruppe 1 (Unterhaltsreinigung, dazu zählt auch die klassische Treppenhausreinigung) liegt seit dem 01.01.2026 bei 15,00 Euro pro Stunde. Lohngruppe 6 für Glas- und Fassadenreinigung liegt bei 18,40 Euro pro Stunde.

Wichtig für die Einordnung: Diese Pflicht bindet den Arbeitgeber gegenüber seinen Angestellten. Wer als Einzelunternehmer ganz ohne Personal arbeitet, ist selbst kein Arbeitnehmer und muss sich rechtlich keinen Tariflohn auszahlen. Sobald aber die erste Mitarbeiterin oder der erste Mitarbeiter eingestellt wird, ist die Lohnuntergrenze verbindlich, auch bei Minijobs. Wer von Anfang an mit Personal plant, sollte diesen Stundensatz plus Lohnnebenkosten fest in die Preiskalkulation einrechnen.

Lohnabrechnung eines Reinigungsunternehmens nach der Tariflohn-Pflicht ab dem ersten Angestellten
Kosten & Steuern

Kosten, Steuern und Versicherung beim Start

Solange der Umsatz überschaubar bleibt, lohnt sich für die meisten Einsteiger die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG. Sie wurde zum 1. Januar 2025 reformiert: Die Umsatzsteuerbefreiung gilt bis 25.000 Euro Nettoumsatz im Vorjahr und bis 100.000 Euro im laufenden Jahr, wobei die 100.000-Euro-Grenze eine harte Grenze ist und die Regelung mit dem Umsatz endet, der sie überschreitet. Wer diese Grenzen absehbar reißt, sollte von Beginn an regulär mit Umsatzsteuer kalkulieren.

Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist keine gesetzliche Pflicht, aber in der Praxis kaum verzichtbar: zerbrochenes Glas, ein Sturz auf nassem Boden oder Schäden durch falsch dosierte Reinigungsmittel kommen im Alltag vor. Marktüblich liegen die Jahresbeiträge häufig bei rund 300 bis 600 Euro. Manche Hausverwaltungen und Auftraggeber setzen den Nachweis einer Betriebshaftpflicht vertraglich voraus, bevor sie einen Auftrag vergeben.

Betriebshaftpflichtversicherung als praktisch unverzichtbare Absicherung beim Start
Grenzen

Wann sich Treppenhausreinigung selbstständig nicht lohnt

Ehrlich betrachtet lohnt sich der Alleingang nicht für jeden. Viele kleine, weit verstreute Objekte bedeuten hohen Fahrtaufwand bei niedriger Marge pro Termin, besonders in ländlichen Regionen mit langen Anfahrtswegen. Ohne Referenzen ist die Akquise bei Hausverwaltungen und größeren Wohnungsunternehmen schwierig, diese vergeben feste Objekte häufig an etablierte Betriebe mit dokumentierter Zuverlässigkeit und Vertretungsregelung im Urlaubs- oder Krankheitsfall, die ein Einzelunternehmer allein kaum garantieren kann. Wer krankheitsbedingt ausfällt und keinen Vertretungspool hat, riskiert den Verlust des Objekts. Für einzelne, kleine Mehrfamilienhäuser mit geringem Reinigungsaufwand rechnet sich ein eigenes Gewerbe mit allen Anmeldepflichten oft erst ab einer gewissen Objektzahl.

Weit verstreute kleine Objekte als wirtschaftliche Grenze der selbstständigen Reinigung
Fazit

Was vor dem ersten Auftrag feststehen muss

Vor dem ersten Auftrag stehen vier Dinge fest: Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt, Anzeige bei der Handwerkskammer, Anmeldung bei der BG BAU und eine realistische Kalkulation, die den Tariflohn ab dem ersten Angestellten einpreist. Wer diese Punkte klärt und ehrlich abschätzt, wie viele Objekte er allein zuverlässig betreuen kann, startet auf solider Basis. Wer die Zuverlässigkeit lieber outsourct statt sie selbst aufzubauen, sieht an Betrieben wie A.E. Knop Gebäudereinigung Hannover, geführt von Timur Cemen in zweiter Generation, wie eine professionelle Struktur aussieht: fester Ansprechpartner statt Callcenter und ein schriftlicher Reinigungsnachweis, der im Treppenhaus aushängt.

Professionelle Struktur mit festem Ansprechpartner als Vorbild für den Einstieg
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