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Regelmäßige Unterhaltsreinigung eines Treppenhauses zur Erhaltung des Sauberkeitsniveaus
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Ratgeber

Was ist eine Unterhaltsreinigung? Definition und Abgrenzung

Was eine Unterhaltsreinigung leistet, wie sie sich von Grund- und Bauendreinigung unterscheidet, wer sie braucht und was sie je nach Fläche, Intervall und Zustand kostet.

Ratgeber

Was eine Unterhaltsreinigung leistet, wie sie sich von Grund- und Bauendreinigung unterscheidet, wer sie braucht und was sie je nach Fläche, Intervall und Zustand kostet.

Eine Unterhaltsreinigung ist die regelmäßige, wiederkehrende Reinigung eines Gebäudes oder einer Fläche im laufenden Betrieb, klar abgegrenzt von der selteneren Grundreinigung und der einmaligen Bauendreinigung. Dieser Ratgeber zeigt, welche Leistungen dazugehören, wie oft sie durchgeführt wird, für wen sie sich lohnt und was sie kostet.

Welche Leistungen gehören zur Unterhaltsreinigung?

Der konkrete Leistungsumfang wird im Leistungsverzeichnis festgelegt und variiert je nach Objekttyp. Im Kern wiederholen sich diese Tätigkeiten:

BereichTypische Tätigkeiten
BödenKehren, Saugen, Feuchtwischen; bei Teppich regelmäßiges Saugen, gelegentlich Nasswischen
TreppenhausStufen, Podeste, Handläufe, Geländer, Briefkästen, Klingeltableaus
EingangsbereichTürblätter, Fußmatten, Spinnwebenentfernung
Sanitär- und KüchenbereicheDesinfektion, Armaturen, Müllentsorgung
Keller und NebenräumeSaugen und Wischen, auf Wunsch Dachbodenzugang
FensterflächenReinigung der Treppenhausfenster, ohne Fassadenaußenseite

Nicht Teil der klassischen Unterhaltsreinigung sind bauliche Rückstände (Bauendreinigung) und tiefsitzende Ablagerungen wie eingewachsener Bodenschmutz oder vergilbte Pflegefilme (Grundreinigung).

Wie oft wird eine Unterhaltsreinigung durchgeführt?

Der Turnus richtet sich nach Nutzung, Personenaufkommen und Vereinbarung. In Ausschreibungen und Leistungsverzeichnissen wird er standardisiert kodiert: 1 steht für wöchentlich, 2 für zweimal wöchentlich, 5 für werktäglich, 7 für täglich inklusive Sonntag, M1 und M2 für ein- beziehungsweise zweimal monatlich, J1 bis J4 für jährliche Turnusse.

ObjekttypÜblicher Turnus
Treppenhaus Mehrfamilienhauswöchentlich bis 14-tägig
Büro, Praxis2 bis 5 mal wöchentlich
Ladenfläche mit Publikumsverkehrtäglich bis werktäglich
Bewohnte, möblierte Wohnungnach Wunsch, oft wöchentlich

Für das Treppenhaus gilt: Eine tägliche oder zweimal wöchentliche Reinigung ist rechtlich nicht zwingend, einmal pro Woche reicht nach überwiegender Rechtsprechung aus, sofern die Hausordnung nichts anderes vorschreibt.

Im Überblick

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Abgrenzung

Unterhaltsreinigung, Grundreinigung, Bauendreinigung: Wo liegt der Unterschied?

Die drei Reinigungsarten unterscheiden sich in Anlass, Häufigkeit und Tiefe. Wer sie verwechselt, bucht am Ende die falsche Leistung.

Die Grundreinigung ist eine intensive Tiefenreinigung, die meist ein- bis zweimal jährlich oder anlassbezogen stattfindet, etwa vor einer neuen Unterhaltsreinigungsvereinbarung oder nach längerer Vernachlässigung. Sie entfernt eingearbeiteten Schmutz, alte Pflegefilme und Ablagerungen, die eine normale Unterhaltsreinigung nicht erfasst.

Die Bauendreinigung ist eine einmalige Spezialreinigung nach Bauarbeiten, Renovierung oder Sanierung, vor der Übergabe an Mieter, Käufer oder Nutzer. Sie beseitigt Bauschutt, Zementschleier, Farbspritzer und Aufkleber und stellt den übergabefähigen Zustand her. Eine laufende Unterhaltsreinigung ersetzt sie nicht, beide Leistungen folgen aufeinander, nicht anstelle voneinander.

ReinigungsartAnlassHäufigkeitTiefe
Unterhaltsreinigunglaufender Betriebwöchentlich bis täglichAlltagsverschmutzung
GrundreinigungZustandswechsel, Vernachlässigungein- bis zweimal jährlichTiefenreinigung, Ablagerungen
Bauendreinigungnach Bau, Umbau, SanierungeinmaligBaustaub, Rückstände, Übergabefertigkeit
Unterhaltsreinigung hält den Zustand, Grundreinigung stellt ihn wieder her, Bauendreinigung schafft ihn nach dem Bau erstmals – drei Leistungen, die sich ergänzen statt ersetzen.
Abgrenzung von Unterhaltsreinigung, Grundreinigung und Bauendreinigung nach Anlass und Tiefe
Definition

Was ist eine Unterhaltsreinigung? Definition und Ziel

Eine Unterhaltsreinigung ist die regelmäßige, wiederkehrende Reinigung eines Gebäudes oder einer Fläche im laufenden Betrieb. Sie entfernt alltägliche Verschmutzungen wie Staub, Fußspuren, Fingerabdrücke und Müll, bevor sie sich festsetzen. Ziel ist der Erhalt eines gleichbleibenden Sauberkeitsniveaus, nicht die Tiefenreinigung.

Typische Anwendungsfälle sind Treppenhäuser in Mehrfamilienhäusern, Büros, Praxen, Ladenflächen und bewohnte oder möblierte Wohnungen. Der Turnus reicht von wöchentlich bis täglich, je nach Nutzung und Vereinbarung im Leistungsverzeichnis.

Regelmäßige Entfernung von Staub und Fußspuren als Ziel der Unterhaltsreinigung
Zielgruppe

Wer braucht eine Unterhaltsreinigung, und wann reicht sie nicht aus?

Eine Unterhaltsreinigung lohnt sich für alle Objekte mit regelmäßiger Nutzung und mehreren Nutzern: Vermieter und Hausverwaltungen für Treppenhäuser, Unternehmen für Büro- und Praxisflächen, sowie Privathaushalte, die bewohnte Wohnungen dauerhaft sauber halten wollen, ohne selbst Zeit zu investieren.

Nicht sinnvoll ist eine reine Unterhaltsreinigung direkt nach Bauarbeiten oder bei einem stark verschmutzten, lange vernachlässigten Objekt. In diesen Fällen ist der Schmutz zu tief eingearbeitet oder es liegen Baurückstände vor, die erst eine Bauendreinigung oder Grundreinigung beseitigen muss. Erst danach kann die Unterhaltsreinigung den erreichten Zustand halten. Wer das überspringt, bezahlt für Leistung, die den vorhandenen Schmutz gar nicht erfasst.

Bewohnte, möblierte Wohnung als typische Zielgruppe der Unterhaltsreinigung
Kosten

Was kostet eine Unterhaltsreinigung?

Der Preis hängt von Fläche, Etagenzahl, Reinigungsturnus und Zustand des Objekts ab, ein pauschaler Quadratmeterpreis ohne diese Angaben ist unseriös. Als Orientierung: Marktbeobachtungen professioneller Anbieter zeigen für Unterhaltsreinigung Preisspannen von grob 0,80 bis 3,50 Euro pro Quadratmeter und Reinigung, abhängig von Intervall und Region; bei täglicher Reinigung liegt der Einzelpreis niedriger als bei seltener Reinigung, weil weniger Schmutz pro Einsatz anfällt.

Untergrenze für seriöse Angebote ist der Tariflohn: Der Rahmentarifvertrag für das Gebäudereinigerhandwerk setzt ab 01.01.2026 für Lohngruppe 1 (Innen- und Unterhaltsreinigung) 15,00 Euro pro Stunde an, für Lohngruppe 6 (Glas- und Fassadenreinigung) 18,40 Euro pro Stunde (Quelle: IG BAU/BIV). Angebote deutlich darunter sind ein Warnsignal für Schwarzarbeit oder unrealistische Kalkulation.

Bei Mietobjekten ist relevant, wer zahlt: Nach § 2 Nr. 9 BetrKV sind Kosten der laufenden Reinigung gemeinschaftlich genutzter Gebäudeteile wie Treppenhaus, Flure, Keller und Aufzug umlagefähig, sofern dies im Mietvertrag vereinbart ist. Nicht umlagefähig sind einmalige Leistungen wie eine Grundreinigung nach einem Schaden oder die Ersteinigung nach Bauarbeiten.

A.E. Knop Gebäudereinigung aus Hannover kalkuliert nach diesem Prinzip: kein Preis von der Stange, sondern ein schriftlicher Festpreis nach einem kostenlosen Vor-Ort-Termin, abhängig von Größe, Etagenzahl, Frequenz und Zustand des Objekts.

Festpreis-Kalkulation der Unterhaltsreinigung nach Vor-Ort-Termin
Fazit

Unterhaltsreinigung kurz zusammengefasst

Unterhaltsreinigung ist die laufende Reinigung genutzter Flächen zur Werterhaltung, klar abgegrenzt von der seltenen Grundreinigung und der einmaligen Bauendreinigung nach Bauarbeiten. Der passende Turnus richtet sich nach Nutzung und Objekttyp, die Kosten nach Fläche, Intervall und Zustand, mit dem Tariflohn der Lohngruppe 1 als seriöser Untergrenze. Bei Mietobjekten regeln § 535 BGB und § 2 Nr. 9 BetrKV, wer die Reinigung schuldet und wer sie über die Nebenkosten trägt.

Laufende Reinigung genutzter Flächen zur Werterhaltung eines Mehrfamilienhauses
Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Unterhaltsreinigung

Ist Unterhaltsreinigung im Mietvertrag Pflicht? add
Grundsätzlich ist nach § 535 BGB der Vermieter zur Reinigung gemeinschaftlich genutzter Flächen wie dem Treppenhaus verpflichtet. Er kann diese Pflicht per Mietvertrag mit Verweis auf die Hausordnung wirksam auf die Mieter übertragen oder extern vergeben.
Wie oft muss ein Treppenhaus gereinigt werden? add
Eine wöchentliche Reinigung gilt nach überwiegender Rechtsprechung als ausreichend, sofern Mietvertrag oder Hausordnung keinen anderen Turnus festlegen.
Ist Unterhaltsreinigung umlagefähig? add
Ja, nach § 2 Nr. 9 BetrKV, soweit sie laufend und regelmäßig anfällt und im Mietvertrag als umlagefähig vereinbart ist. Einmalige Reinigungen wie eine Grundreinigung nach Schäden sind ausgenommen.
Was ist der Unterschied zwischen Unterhaltsreinigung und Grundreinigung? add
Unterhaltsreinigung hält einen bestehenden Sauberkeitszustand im laufenden Betrieb, meist wöchentlich bis täglich. Grundreinigung stellt diesen Zustand erst wieder her, durch eine seltene, intensive Tiefenreinigung, meist ein- bis zweimal jährlich oder anlassbezogen.
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