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Flächendesinfektion & Hygienetechnik
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Technik & Ausstattung

Flächendesinfektion & Hygienetechnik

Gezielte Flächendesinfektion mit gelisteten Mitteln, korrekter Wirkzeit und passendem Sprüh- oder Wischverfahren – für Praxen, Pflegeeinrichtungen und Gemeinschaftsanlagen, in denen Hygiene mehr ist als sichtbare Sauberkeit.

Technik & Ausstattung

Gezielte Flächendesinfektion mit gelisteten Mitteln, korrekter Wirkzeit und passendem Sprüh- oder Wischverfahren – für Praxen, Pflegeeinrichtungen und Gemeinschaftsanlagen, in denen Hygiene mehr ist als sichtbare Sauberkeit.

Eine Fläche kann sauber aussehen und trotzdem ein Hygienerisiko sein. Krankheitserreger sind unsichtbar, und gerade dort, wo viele Menschen dieselben Flächen berühren – Türklinken, Lichtschalter, Handläufe, Empfangstresen –, reicht optische Sauberkeit nicht aus. A. E. Knop Gebäudereinigung trennt deshalb klar zwischen Reinigung und Desinfektion und setzt für Flächendesinfektion ein definiertes Verfahren ein, das auf Wirksamkeit ausgelegt ist, nicht auf den ersten Eindruck.

Erst reinigen, dann desinfizieren

Desinfektion ist kein Ersatz für Reinigung, sondern ein zweiter Schritt. Auf einer verschmutzten Oberfläche kann ein Desinfektionsmittel nicht zuverlässig wirken, weil Schmutz und organische Reste die Wirkstoffe binden und abschirmen. Deshalb wird die Fläche zuerst gründlich gereinigt und erst danach desinfiziert. Diese Reihenfolge ist die Grundlage jeder wirksamen Hygiene und wird in sensiblen Bereichen konsequent eingehalten.

Im Mittelpunkt stehen die Flächen mit häufigem Handkontakt. Studien und Hygienepläne weisen seit Langem darauf hin, dass über solche Kontaktpunkte Erreger besonders leicht übertragen werden. A. E. Knop richtet die Flächendesinfektion gezielt auf diese Punkte aus, statt undifferenziert alles zu besprühen.

Gelistete Mittel und korrekte Wirkzeit

Für die Desinfektion kommen geprüfte, gelistete Desinfektionsmittel zum Einsatz. Fachverbände und Institute führen Mittel, deren Wirksamkeit gegen bestimmte Erregergruppen nach festgelegten Verfahren geprüft wurde. Welches Mittel und welcher Wirkbereich passt, hängt vom Einsatzbereich ab – eine Arztpraxis stellt andere Anforderungen als ein Treppenhaus. Welche Produkte wir konkret einsetzen, stimmen wir vorab mit Ihnen ab und weisen die jeweilige Listung nach.

Entscheidend für die Wirkung ist die Wirkzeit, oft auch Einwirkzeit genannt. Jedes Mittel benötigt eine bestimmte Zeitspanne in der vorgeschriebenen Konzentration, um zuverlässig zu wirken. Wird die Fläche zu früh trockengewischt oder das Mittel zu stark verdünnt, sinkt die Wirksamkeit. A. E. Knop dosiert nach Herstellervorgabe und lässt die Wirkzeit einhalten, bevor eine Fläche wieder freigegeben wird. Die genauen Vorgaben zu Konzentration und Einwirkzeit richten sich nach dem jeweiligen Produkt und dessen Sicherheitsdatenblatt.

Sprüh- und Wischverfahren

Nicht jede Fläche wird gleich behandelt. Beim Wischverfahren wird das Desinfektionsmittel mit einem getränkten Tuch flächig aufgetragen – das ist der Standard für glatte, gut erreichbare Oberflächen wie Tische, Tresen und Klinken, weil das Mittel mechanisch verteilt und die Fläche gleichmäßig benetzt wird. Beim Sprühverfahren wird das Mittel aufgesprüht, was sich für schwer erreichbare oder strukturierte Flächen eignet. In vielen Bereichen wird gesprüht und anschließend verwischt, um eine vollständige Benetzung sicherzustellen. Farbcodierte Tücher verhindern dabei, dass Erreger von einem Bereich in den nächsten getragen werden.

Einsatzbereiche in Hannover und der Region

Flächendesinfektion ist überall dort sinnvoll, wo Hygiene über Komfort hinausgeht. In Arztpraxen und Therapieeinrichtungen gehört sie zum Pflichtprogramm, ebenso in Pflege- und Betreuungseinrichtungen, in denen besonders gefährdete Menschen leben. In Gemeinschaftsanlagen – Treppenhäusern, Aufzügen, Sanitärräumen, Gemeinschaftsküchen – kann eine gezielte Desinfektion der Kontaktpunkte das Infektionsgeschehen spürbar senken, gerade in der Erkältungs- und Grippezeit.

A. E. Knop Gebäudereinigung bietet diese Leistung in Hannover und Umgebung sowohl als regelmäßigen Bestandteil der Unterhaltsreinigung als auch anlassbezogen an, etwa nach Krankheitsfällen. Details und Umfang finden Sie unter Desinfektionsreinigung. Der Hygieneplan eines Objekts wird dabei individuell abgestimmt, denn eine Praxis, ein Pflegeheim und eine Wohnanlage brauchen jeweils ein eigenes Maß an Hygiene.

Desinfektionsmittel für die Bodenreinigung: Welches Mittel ist geeignet?

Kann man mit Desinfektionsmittel den Boden wischen? Ja – sofern das Produkt ausdrücklich für die Desinfektion großer, wasserbeständiger Flächen beziehungsweise Böden vorgesehen ist. Entscheidend sind der zulässige Anwendungsbereich, das benötigte Wirkungsspektrum, die angegebene Konzentrations-Zeit-Relation und die Freigabe für den vorhandenen Bodenbelag. Händedesinfektionsmittel sowie alkoholische Präparate für kleine Flächen sind kein geeigneter Ersatz. Wo kein hygienisch begründetes Infektionsrisiko besteht, genügt in der Regel eine Reinigung ohne Desinfektionsmittel.

Bei der Auswahl eines Desinfektionsmittels für die Bodenreinigung zählt deshalb nicht, welches Produkt „besonders stark“ erscheint. Das passende Mittel erfüllt vielmehr fünf überprüfbare Anforderungen:

  1. Es ist für Böden oder große wasserbeständige Flächen ausgelobt.
  2. Sein Wirkungsspektrum entspricht dem tatsächlichen Infektionsrisiko.
  3. Seine Konzentrations-Zeit-Relation passt zum vorgesehenen Einsatz.
  4. Der Hersteller bestätigt die Verträglichkeit mit dem Bodenbelag.
  5. Das Produkt ist biozidrechtlich verkehrsfähig und korrekt gekennzeichnet.

Wie das Mittel anschließend verteilt wird, welche Wischtechnik oder welches Eimersystem zum Einsatz kommt und wie eine Gebrauchslösung angesetzt wird, sind eigene Themen. Hier geht es ausschließlich um die Auswahl des Produkts.

Wirkstoffklassen für Böden im Vergleich

Die Wirkstoffklasse gibt eine erste Orientierung. Sie ersetzt jedoch niemals das Etikett, das Produktdatenblatt oder die Listung des konkreten Mittels. Produkte derselben Wirkstoffklasse können sich beim Wirkungsspektrum, bei der Einwirkzeit und bei der Materialverträglichkeit erheblich unterscheiden.

WirkstoffklasseHäufig ausgelobtes Spektrum*Typische Einwirkzeiten*Typisches Materialrisiko
Quartäre Ammoniumverbindungen (QAV), häufig mit Aminenbakterizid, levurozid, häufig begrenzt viruzidetwa 5–60 Minutenmeist gut verträglich; bei wiederholter Anwendung sind Rückstände oder Schichtaufbau möglich
Aldehyde und Aldehydabspalterbreites bakterizides und levurozides Spektrum; je nach Produkt viruzidetwa 15 Minuten bis mehrere Stundenoft materialverträglich, aber arbeitsschutzrelevant; Geruch und sensibilisierende Eigenschaften beachten
Wasserstoffperoxid und andere Sauerstoffabspalterproduktabhängig von bakterizid bis viruzid; einzelne Produkte zusätzlich sporizidetwa 5–60 Minutenoxidative Veränderungen, Ausbleichen oder Angriffe auf Beschichtungen möglich
Chlorabspaltende Verbindungenhäufig viruzid; produktabhängig sporizidetwa 5–60 Minutenbleichend und korrosiv; kritisch für Metalle, Farben und verschiedene elastische Beläge
Peressigsäure und Perverbindungenbreites Spektrum bis viruzid oder sporizidetwa 5–30 Minutenvergleichsweise hohes Oxidations- und Korrosionspotenzial
Alkoholemeist bakterizid, levurozid und begrenzt viruzidhäufig ab 30 Sekundenfür große Bodenflächen regelmäßig ungeeignet; Brandgefahr und mögliche Schäden an Lacken oder Beschichtungen

*Die Angaben sind Orientierungswerte, keine Klassenzusage. Maßgeblich sind ausschließlich die für das konkrete Produkt geprüften und freigegebenen Konzentrationen, Einwirkzeiten und Anwendungsbereiche.

Für große wasserbeständige Bodenflächen kommen häufig alkoholfreie Konzentrate auf QAV-/Amin- oder oxidativer Basis infrage. Alkoholische Schnell­desinfektionsmittel sind dagegen überwiegend für kleine, alkoholbeständige Flächen bestimmt. Bei großflächiger Anwendung können zudem relevante Brand- und Explosionsgefahren entstehen, worauf auch die Anwendungshinweise der VAH-Liste hinweisen.

Die Auswahl sollte daher beim benötigten Spektrum beginnen – nicht beim Wirkstoffnamen.

Was bakterizid, begrenzt viruzid und viruzid bedeuten

Das Wirkungsspektrum beschreibt, gegen welche Gruppen von Mikroorganismen ein Produkt bei den angegebenen Anwendungsbedingungen geprüft wurde.

Bakterizid bedeutet, dass das Mittel gegen vegetative Bakterien wirksam ist. Bakteriensporen sind damit nicht erfasst. Levurozid bezeichnet die Wirksamkeit gegen Hefepilze, während fungizid ein weitergehendes Spektrum einschließlich definierter Schimmelpilze beschreibt.

Bei Viren werden drei zentrale Stufen unterschieden:

  • Begrenzt viruzid: wirksam gegen behüllte Viren, beispielsweise Influenza- und Coronaviren.
  • Begrenzt viruzid PLUS: zusätzlich wirksam gegen Adeno-, Noro- und Rotaviren.
  • Viruzid: wirksam gegen behüllte und unbehüllte Viren im Rahmen der zugrunde liegenden Prüfung.

Sporizid ist eine eigene Auslobung. Sie wird etwa dann relevant, wenn widerstandsfähige bakterielle Sporen in das festgelegte Erregerspektrum einbezogen werden müssen.

Ein breiteres Spektrum ist nicht automatisch besser. Es kann eine höhere Anwendungskonzentration, längere Einwirkzeiten oder eine stärker belastende Wirkstoffchemie erfordern. Die richtige Reihenfolge lautet deshalb:

Zuerst den hygienischen Anlass bestimmen, anschließend das dafür erforderliche Wirkungsspektrum und erst dann das Produkt auswählen.

Bei einem Norovirusgeschehen wird beispielsweise ein nachweislich mindestens begrenzt viruzid PLUS wirksames Präparat benötigt. Eine pauschale viruzide Routinedesinfektion aller Böden wäre daraus nicht abzuleiten.

VAH- und RKI-Liste: unterschiedliche Aufgaben

VAH-Listung, RKI-Listung und Biozidzulassung erfüllen unterschiedliche Funktionen. Keine dieser Angaben ersetzt die anderen.

VAH-Liste für die Routinedesinfektion

Die Desinfektionsmittel-Liste des VAH ist eine herstellerunabhängige Referenz für geprüfte Desinfektionsverfahren im Routinebetrieb medizinischer und nicht medizinischer Einrichtungen. Sie enthält unter anderem den Anwendungsbereich, die zertifizierten Wirkspektren sowie die zugehörigen Konzentrationen und Einwirkzeiten.

Für eine regelmäßig vorgesehene Bodendesinfektion in einer medizinischen oder pflegerischen Einrichtung ist ein gültig VAH-zertifiziertes Produkt deshalb ein zweckmäßiges Auswahlkriterium. Dabei muss innerhalb der Liste ausdrücklich der Bereich Flächendesinfektion und die passende Anwendung berücksichtigt werden.

Eine VAH-Listung ist jedoch keine behördliche Biozidzulassung.

RKI-Liste für behördlich angeordnete Desinfektionen

Die RKI-Liste ist für einen anderen Anwendungsfall bestimmt. Nach § 18 Infektionsschutzgesetz dürfen behördlich angeordnete Entseuchungen nur mit Mitteln und Verfahren durchgeführt werden, die vom Robert Koch-Institut geprüft und anerkannt wurden.

Die aktuelle RKI-Desinfektionsmittelliste, 18. Ausgabe, hat den Stand 27. Januar 2026. Sie ist nicht als allgemeines Qualitätssiegel oder als „höhere Stufe“ der VAH-Liste zu verstehen.

Für die Beschaffung bedeutet das:

  • Routine- und prophylaktische Desinfektion: gültige VAH-Zertifizierung prüfen.
  • Behördlich angeordnete Maßnahme nach § 18 IfSG: passende RKI-Listung ist zwingend.
  • In beiden Fällen: Biozidstatus, konkreter Anwendungsbereich und Herstellerangaben zusätzlich kontrollieren.

Einwirkzeit und Standzeit richtig lesen

Bei Desinfektionsmitteln werden verschiedene Zeitangaben verwendet, die nicht miteinander verwechselt werden dürfen.

Einwirkzeit

Die Einwirkzeit ist die geprüfte Zeitspanne, die für das deklarierte Wirkungsspektrum benötigt wird. Bei Konzentraten ist sie immer mit einer bestimmten Anwendungskonzentration verbunden. Angaben wie „0,5 Prozent/60 Minuten“ und „0,5 Prozent/60 Minuten“ beschreiben daher zwei unterschiedliche geprüfte Anwendungsbedingungen.

Für die Produktauswahl muss mindestens eine dieser Konzentrations-Zeit-Relationen zum betrieblichen Bedarf passen. Eine kurze Zeitangabe auf der Vorderseite des Gebindes genügt nicht, wenn sie nur für ein anderes Wirkungsspektrum, eine geringe organische Belastung oder eine andere Anwendungsform gilt.

Zu prüfen sind insbesondere:

  • gewünschtes Wirkungsspektrum,
  • Anwendung mit oder ohne mechanische Einwirkung,
  • geringe oder hohe Verunreinigung,
  • Anwendungskonzentration,
  • Einwirkzeit.

Standzeit der Gebrauchslösung

Die Standzeit bezeichnet, wie lange eine angesetzte Gebrauchslösung unter den angegebenen Bedingungen verwendbar bleibt. Der Hersteller kann dafür wenige Stunden, einen Arbeitstag oder einen längeren Zeitraum vorgeben. Bei oxidativen und chlorabspaltenden Mitteln ist häufig eine frische Zubereitung erforderlich.

Davon zu unterscheiden ist die Verwendungsdauer vorgetränkter Tuch- oder Wischsysteme. Hier können Wechselwirkungen zwischen Wirkstoff und Textilmaterial die verfügbare Wirkstoffmenge verändern. Für solche Systeme sollte eine Prüfung der konkreten Produkt-Material-Kombination vorliegen.

Welche Bedeutung EN 16615 für die Produktauswahl hat

Die DIN EN 16615 beschreibt einen praxisnahen Vier-Felder-Test für chemische Flächendesinfektionsmittel auf nicht porösen Oberflächen mit mechanischer Einwirkung. Dabei wird nicht nur die Keimreduktion auf der behandelten Fläche betrachtet, sondern auch eine mögliche Verschleppung auf benachbarte Felder.

Die Norm ist damit ein relevantes Qualitätsmerkmal für Produkte beziehungsweise Systeme, die für eine Flächendesinfektion mit Wischen vorgesehen sind. Der Test bescheinigt jedoch keine allgemeine Eignung für jeden Bodenbelag. Wirkung, Anwendungsbereich und Materialverträglichkeit bleiben getrennt zu prüfen.

Materialverträglichkeit bei Linoleum, PVC, Gummi und Holz

Aus der Wirkstoffklasse allein lässt sich keine verbindliche Materialfreigabe ableiten. Rezeptur, Konzentration, Einwirkzeit, Nutzungshäufigkeit, Beschichtung und Alter des Bodens beeinflussen das Ergebnis. Vorrang haben deshalb immer die Freigaben des Boden- und Desinfektionsmittelherstellers.

Linoleum kann auf stark alkalische oder oxidative Präparate empfindlich reagieren. Mögliche Folgen sind Verfärbungen, Erweichungen oder Veränderungen einer vorhandenen Beschichtung. Chlor- und Perverbindungen sollten nur verwendet werden, wenn eine ausdrückliche Freigabe vorliegt.

PVC und andere elastische Beläge gelten häufig als vergleichsweise chemikalienbeständig. Alkohol, Oxidationsmittel und wiederholte Produktrückstände können dennoch Beschichtungen, Farben oder die Oberflächenoptik verändern.

Kautschuk- und Gummibeläge reagieren je nach Rezeptur empfindlich auf Oxidationsmittel, Lösungsmittel oder stark alkalische Produkte.

Keramische Fliesen und Feinsteinzeug sind meist widerstandsfähiger als elastische Beläge. Fugen, Dichtstoffe, Metallprofile und Beschichtungen können jedoch deutlich empfindlicher sein als die Fliese selbst.

Versiegelte Holz- und Parkettböden benötigen eine ausdrückliche Freigabe. Fugen, beschädigte Versiegelungen und längere Feuchtigkeitseinwirkung erhöhen das Schadensrisiko. Fehlt die Freigabe, ist das Produkt nicht für diesen Boden geeignet.

Bei Unsicherheit empfiehlt sich eine dokumentierte Probefläche an unauffälliger Stelle. Sie ersetzt allerdings keine Herstellerfreigabe, wenn der Belag Garantie- oder Gewährleistungsbedingungen unterliegt.

Biozidrecht und Gefahrstoffkennzeichnung

Produkte zur Desinfektion von Fußböden und anderen nicht direkt an Menschen oder Tieren angewendeten Oberflächen fallen grundsätzlich unter die Biozid-Produktart 2. Nach der europäischen Biozidverordnung dürfen sie nur bereitgestellt und verwendet werden, wenn sie zugelassen sind oder rechtmäßig unter eine noch geltende Übergangsregelung fallen.

Deshalb sollte die Beschaffung nicht pauschal nur nach einer „PT-2-Nummer“ fragen. Zu kontrollieren ist vielmehr, ob das konkrete Produkt in Deutschland verkehrsfähig ist. Je nach regulatorischem Status kann dies über eine Zulassungsnummer oder über die erforderliche Meldung im Rahmen der Übergangsregelungen nachvollzogen werden. Die BAuA erläutert die verschiedenen Fälle für verkehrsfähige Biozidprodukte.

Zusätzlich sind Etikett und Sicherheitsdatenblatt zu prüfen. Sie enthalten unter anderem:

  • zugelassene Anwendungen und Verwenderkategorien,
  • Wirkstoffe und Wirkstoffgehalte,
  • Gefahrenpiktogramme sowie H- und P-Sätze,
  • Anwendungsbeschränkungen,
  • Vorgaben zur Lagerung und Entsorgung.

Für medizinische Einrichtungen verlangt die TRGS 525 eine Gefährdungsbeurteilung und eine Ersatzstoffprüfung. Bei gleicher Wirksamkeit ist das Mittel mit dem geringeren Gefährdungspotenzial auszuwählen. Das ist besonders bei aldehydhaltigen oder stark oxidierenden Präparaten ein wichtiges Beschaffungskriterium.

Muss jeder Boden desinfiziert werden?

Nein. Ob ein Desinfektionsmittel benötigt wird, hängt nicht allein vom Raumtyp ab. Maßgeblich sind das Infektionsrisiko, eine mögliche Kontamination, die Nutzung der Fläche und die Festlegungen im Hygieneplan.

Die KRINKO stellt bei der Flächenhygiene eine einrichtungsbezogene Risikobewertung in den Mittelpunkt. Böden sind üblicherweise keine Handkontaktflächen. In Bereichen ohne relevantes Infektionsrisiko genügt daher regelmäßig die Reinigung. Eine desinfizierende Bodenreinigung kann dagegen für festgelegte Risikobereiche, bei gezielter Kontamination oder im Rahmen erregerspezifischer Maßnahmen vorgesehen sein.

Desinfektion „auf Verdacht“ erhöht weder automatisch die Hygiene noch die Sicherheit. Sie verursacht zusätzliche Gefahrstoffexposition, Materialbelastung und Kosten. Erst wenn eine Indikation besteht, beginnt die eigentliche Produktauswahl.

Checkliste für die Beschaffung

Ein geeignetes Desinfektionsmittel für die Bodenreinigung lässt sich anhand weniger Dokumente beurteilen:

  • Ist der Einsatz auf Böden oder großen wasserbeständigen Flächen ausdrücklich vorgesehen?
  • Ist das Produkt in Deutschland biozidrechtlich verkehrsfähig?
  • Deckt das deklarierte Wirkungsspektrum den festgelegten Anlass ab?
  • Gibt es eine passende Konzentrations-Zeit-Relation?
  • Wurde die Anwendung mit mechanischer Einwirkung praxisnah geprüft?
  • Ist das Produkt für den vorhandenen Belag und dessen Beschichtung freigegeben?
  • Ist die Standzeit der Gebrauchslösung eindeutig angegeben?
  • Liegen aktuelles Etikett, Produktdatenblatt und Sicherheitsdatenblatt vor?
  • Wird für die Routineanwendung eine gültige VAH-Zertifizierung verlangt?
  • Ist bei einer behördlichen Maßnahme die erforderliche RKI-Listung vorhanden?

Das richtige Bodendesinfektionsmittel ist somit nicht das Produkt mit dem breitesten Wirkungsspektrum. Es ist das rechtmäßig verkehrsfähige, für große Bodenflächen ausgewiesene und materialverträgliche Präparat, dessen geprüfte Leistung exakt zum hygienischen Anlass passt.

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